Debatte über Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneien

Baierbrunn (ots) – Die Forderung nach einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln könnte bald Thema im Bundestag werden. Denn eine entsprechende Bundestagspetition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler wurde von 400.000 Menschen unterstützt – und damit von deutlich mehr als den nötigen 50.000. „In der Regel wird das Anliegen dann öffentlich im Petitionsausschuss des Bundestags beraten“, erläutert der Ausschuss-Vorsitzende Marian Wendt (CDU) im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“. „Dazu laden wir den Petenten ein, der persönlich vorspricht.“

Während rezeptpflichtige Medikamente in jeder deutschen Apotheke gleich viel kosten müssen, dürfen ausländische Versandhändler dank eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs seit 2016 Rabatte gewähren. Apotheken in Deutschland sind damit im Nachteil. Bühler sieht in einem Versandhandelsverbot „die aussichtsreichste Möglichkeit, die Gleichpreisigkeit zu sichern“. Nur durch Präsenzapotheken könne die „flächendeckende vollumfassende Patientenversorgung gesichert werden“.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzt auf einen anderen Weg, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Mit dem Apotheken-Reform-Paket soll die Preisbindung aus dem Arzneimittelrecht ins Sozialgesetzbuch verschoben werden, wo laut Spahn eine nationale Regelung ohne Einfluss der EU möglich ist. Käme das Gesetz, dürften auch ausländische Online-Apotheken gesetzlich Versicherten für rezeptpflichtige Medikamente keine Rabatte mehr geben. Für Privatversicherte und Selbstzahler wären Preisnachlässe aber weiterhin möglich. Das Bundeskabinett hat das Gesetz abgesegnet, im Bundesrat und Bundestag muss es noch beraten werden.

In der aktuellen „Apotheken Umschau“ finden Leserinnen und Leser die wichtigsten Fakten zur Debatte über ein Versandhandelsverbot.

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