Landesregierung sichert Chance für hunderte Pflegefachkräfte / bpa lobt unkomplizierte bayerische Sonderregelung für mehr Fachkräfte in der Altenpflege

München (ots) – Mit einer Übergangsregelung sichert die bayerische Landesregierung im kommenden Jahr hunderten Pflegekräften den Zugang zur Fachkraftlaufbahn. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Kultusministerium stellten jetzt in einem Schreiben an Behörden und Schulträger klar, dass Pflegehelferinnen und -helfer nach ihrer einjährigen Ausbildung auch im Jahr 2020 nahtlos in die Fachkraftausbildung wechseln können. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) lobt diese unkomplizierte Lösung.

„Wer nach einem Jahr sein Helferexamen erfolgreich ablegt und sich weiter qualifizieren möchte, konnte bisher direkt in das zweite Jahr der Fachkraftausbildung wechseln. Weil zum Jahreswechsel alle Pflegeausbildungen in der neuen generalistischen Ausbildung zusammengefasst werden und dann logischerweise noch kein zweiter Jahrgang nach dem neuen Ausbildungsmodell existiert, war eine ganzer Jahrgang mit hunderten ‚Umsteigern‘ aus der Helferausbildung bedroht“, erläutert der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri. „Nun können die examinierten Helferinnen und Helfer ausnahmsweise noch einmal in das zweite Jahr der Fachkraftausbildung nach altem Modell wechseln.“

Regelmäßig entscheidet sich rund die Hälfte der ausgebildeten Altenpflegehelferinnen und -helfer, mit einem Einstieg ins zweite Jahr der Fachkraftausbildung weiterzumachen. Damit leiste die Landesregierung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses, lobt Kasri. „Wer nach der Helferausbildung beschließt, sich zur Fachkraft weiterzubilden, kommt hoch motiviert in die Einrichtungen und Pflegedienste. Wir hätten es uns beim aktuellen Fachkräftebedarf nicht leisten können, diesen Zugang auch nur ein Jahr lang zu versperren.“

Bayern übernimmt damit eine Forderung des bpa, die als erstes in Hessen mit Unterstützung des seinerzeitigen Sozialministers umgesetzt wurde und der zwischenzeitlich weitere Bundesländer gefolgt sind.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 1.300 in Bayern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

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