Erste e-cards mit Foto ausgestellt

Ab heute versendet die Sozialversicherung e-cards mit Foto der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers. Bis 31.12.2023 werden alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht.

Wien (OTS) – „Die e-card als „Schlüsselkarte“ ist uns für eine Fülle von Anwendungen selbstverständlich geworden. Ab heute wird eine neue e-card-Generation verschickt. Die Sozialversicherung ist ein kompetenter Partner für Innovationen im Bereich e-Health. Seit Ende September steht die e-Medikation österreichweit zur Verfügung. Aufbauend auf dieser Kompetenz wird der Bund, gemeinsam mit den Ländern und der Sozialversicherung, beim e-Impfpass weiter daran arbeiten Österreich im europäischen Spitzenfeld der e-Health zu halten“, so Sozialministerin Brigitte Zarfl.

„Die Sozialversicherung treibt damit die Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens einen weiteren Schritt voran und hat dieses herausfordernde Projekt mit ihren Expertinnen und Experten und dem Kartenproduzenten AUSTRIACARD zeitgerecht umgesetzt,“ freut sich Dr. Alexander Biach, Verbandsvorsitzender im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. „Wir können nun sogar drei Monate früher als im Gesetz gefordert e-cards mit Fotos ausgeben. Bis Ende 2021 werden wir bereits mehr als die Hälfte aller Karten ausgetauscht haben.“

Woher stammen die Fotos?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Fotos aus bestehenden behördlichen Registern zu verwenden sind. 85 Prozent der Versicherten müssen nichts tun. Sie erhalten ihre neue e-card automatisch bevor die alte abläuft – spätestens Ende 2023 – weil von ihnen ein Foto aus einem behördlichen Register vorhanden ist.

Die Fotos werden in folgender Priorität der Register auf die e-card übernommen:

1. Österreichischer Reisepass oder Personalausweis
2. Österreichischer Scheckkartenführerschein
3. Aufenthaltstitel, Fremdenpass, Konventionsreisepass oder ein
anderes Dokument des Fremdenregisters.

Aufgrund der Gesetzeslage kann nicht gewählt werden, welches Foto auf die e-card kommt.

Gesetzliche Ausnahmen

Kinder unter 14 Jahren bekommen weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto aus einem der Register verfügbar ist. Es ist auch nicht möglich, für Kinder unter 14 Jahren freiwillig ein Foto zu bringen, da sich Gesichtszüge in diesem Alter oft rasch und stark ändern.

Von der Fotopflicht ausgenommen sind Personen, die im Ausstellungsjahr ihrer neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie Personen, die in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind. Für sie alle gilt: Liegt bereits ein Foto aus einem Register vor, wird dieses automatisch auf die e-card übernommen. Liegt kein Foto vor, wird eine e-card ohne Foto ausgestellt. Von der Fotopflicht ausgenommene Personen können 3 bis 4 Monate vor Ablauf ihrer EKVK freiwillig ein Foto für ihre neue e-card abgeben. Der vorgesehene Austauschzeitpunkt wird nicht davon beeinflusst, ob ein Foto verfügbar ist oder nicht.

Wenn kein Foto vorliegt

Jene 15 % der Versicherten, von welchen kein Foto in den Registern vorhanden ist und die auch nicht unter die erwähnten Ausnahmen fallen, müssen rechtzeitig ein den Passbildkriterien entsprechendes Foto zur zuständigen Stelle bringen. DI (FH) Volker Schörghofer, stv. Generaldirektor im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erklärt: „Wir raten den Versicherten, von denen kein Foto aus einem der Dokumente vorliegt, das Foto für die e-card am besten drei bis vier Monate vor Ablauf der Europäischen Krankenversicherungskarte zu bringen – oder sobald sie dazu aufgefordert werden. So ist gewährleistet, dass auch diese Versicherten ihre neue e-card mit Foto rechtzeitig vor Ablauf der alten Karte in Händen haben.“

Österreichische Staatsbürger können das Foto zu einer Dienststelle der Sozialversicherung bringen – das geht bei rund 195 Stellen in ganz Österreich und zusätzlich in manchen freiwillig teilnehmenden Gemeinden auf dem Gemeindeamt oder Magistrat. Für Versicherte ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind die Landespolizeidirektionen für die Fotoregistrierung zuständig. Alle Registrierungs-Stellen stehen ab 1.1.2020 zu ihren jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung. Auf [www.chipkarte.at/foto] (http://www.chipkarte.at/foto) wird zeitnah zum 1.1.2020 eine Registrierungsstellen-Suche nach Postleitzahl angeboten.

Datenschutz wird großgeschrieben

Ist aus einem der Dokumente ein Foto vorhanden, erhält das e-card System dieses verschlüsselt vom jeweiligen Register und leitet es dem Kartenproduzenten weiter. Dieser entschlüsselt es für die Kartenproduktion und löscht es im Anschluss unwiderruflich. Das e-card System selbst speichert keine Fotos! Auch auf der neuen e‑card sind weder medizinische Daten noch das Foto gespeichert. Die e-card ist weiterhin eine Schlüsselkarte. Sie ermöglicht den Zugang zum e-card-System und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA.

Online Service-Center unter www.chipkarte.at/foto

Umfangreiche Informationen bietet die Website www.chipkarte.at/foto, wo zeitnah zum 1.1.2020 auch ein Foto-Sofortcheck angeboten wird: Hier können Versicherte durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer und der Kennnummer der Karte sofort sehen, ob von ihnen ein Foto vorhanden ist, oder ein Foto benötigt wird. Außerdem wird ab diesem Termin eine Suchfunktion für die nächst gelegenen Registrierungsstellen angeboten.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall-und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).

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