Weiß: Gegen Sozialdumping und Schwarzarbeit
Berlin (ots) – Paketboten-Schutz-Gesetz sorgt für fairen Wettbewerb in der Branche
Der Deutsche Bundestag hat heute das Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz setzen wir ein klares Zeichen: Lohn- und Sozialdumping hat in Deutschland keinen Platz. Die Koalition hat deshalb vereinbart, die Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben, wie wir sie bereits in der Baubranche und Fleischwirtschaft kennen, auch auf die Kurier-, Express- und Paketbranche auszudehnen.
Hauptunternehmer, die sich zur Paketbeförderung eines Subunternehmers bedienen, haften jetzt neben dem Subunternehmer für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für dessen Beschäftigte. Wir werden es nicht zulassen, dass sich in bestimmten Branchen Geschäftsmodelle breit machen, die einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Das widerspricht unserem Verständnis von sozialer Marktwirtschaft und beschädigt den Wettbewerb.
Für die Ehrlichen in der Branche haben wir Ausnahmen von der Nachunternehmerhaftung geschaffen. Zertifizierte Unternehmen und Unternehmen, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von den Beitragseinzugsstellen oder der Unfallversicherung vorweisen können, werden von der Nachunternehmerhaftung nicht erfasst. So können wir die schwarzen Schafe in der Branche schneller identifizieren und sanktionieren.
Es ist bleibt allerdings unabdingbar, dass der Zoll weiterhin verstärkte Kontrollen in der Paketbranche durchführt. Deshalb ist für die Union die personelle Aufstockung des Zolls ein zentraler Baustein im Kampf gegen Schwarzarbeit und Sozialdumping. Zudem haben wir eine klare Abgrenzung zur Speditionsbranche ins Gesetz geschrieben.“
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