Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Kohleausstieg und Erneuerbaren sägt die Energiewende ab

Berlin (ots) – Zum heute an die Öffentlichkeit gelangten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Gesetz zum Kohleausstieg und zur Änderung weiterer Gesetze, wie des Baugesetzbuchs und des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), nimmt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Stellung:

“Mit seinem Gesetzentwurf zum Kohleausstieg und zu Baubeschränkungen für Windkraftanlagen schwingt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Abrissbirne gegen die Energiewende. Damit Windenergie und Klimaziele in Deutschland eine Zukunft haben, darf diese Teilnovelle des EEG keinesfalls vom Bundestag verabschiedet werden. Mit den geplanten Abstandsregelungen für Windenergieanlagen rückt das 65 Prozent Ausbauziel für Erneuerbare Energien in weite Ferne. Die geplanten Abstände der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung sind reine Verhinderungsabstände. Eine solide Abschätzung der benötigten Gesamtfläche wurde nicht vorgenommen. Zudem sind die Abstandsregelungen rechtlich angreifbar und können jahrelange Blockaden beim Ausbau der Windkraft auslösen. Die Windenergie ist das Rückgrat der Energiewende und unverzichtbar für das Erreichen der Klimaschutzziele. Sie ist starker Motor für ländliche Regionen mit stabiler Wertschöpfung und Beschäftigung. Ohne konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien kann Deutschland nicht zeitgleich aus der Kohle aussteigen. Wenn Regierung und Bundestag dieses Gesetz unverändert verabschieden, stellen sie deshalb auch den mühsam gesellschaftlich ausgehandelten Kohlekompromiss in Frage.”

Für eine wirkliche Stärkung der Erneuerbaren Energien – einschließlich der Onshore-Windenergie – sowie der regionalen Entwicklung muss eine EEG-Novelle folgende Punkte adressieren:

– Ausbauziel von mindestens 65 Prozent Anteil Erneuerbarer
Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 (so wie im
Referentenentwurf des BMWi bereits vorgesehen)
– Ausschreibungsvolumina, die veränderten Strombedarf durch
Sektorenkopplung (Wärmepumpe, Elektromobilität, etc.) berücksichtigen
– Abschaffung Photovoltaik-Deckel
– Erhöhung des Ausbauziels für die Offshore-Wind-Ziel auf 20 Gigawatt
bis 2030
– Sicherung von 2 Prozent der Fläche bundesweit für die Windenergie
durch Festlegung im Raumordnungsgesetz
– Rechtssicherheit beim Artenschutz durch eine untergesetzliche
Verbesserung beim Populationsschutz
– Stärkere Beteiligung der Kommunen am Betrieb von Windenergieanlagen
durch einen höheren Hebesatz bei der Grundsteuer und der Möglichkeit
zur Erhebung von Sonderabgaben an die Kommune
– Einrichtung einer zentralen Genehmigungsbehörde pro Bundesland für
immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bei
Windenergieanlagen Hintergrund:

Von Januar bis September 2019 gingen in Deutschland 513 Megawatt (MW) Onshore-Windenergie ans Netz, 2018 waren es im gleichen Zeitraum noch über 2.000 MW. Dieser Einbruch ist Folge einer völlig verfehlten Onshore-Wind-Politik und hat nicht nur erhebliche klimapolitische, sondern auch wirtschaftspolitische Auswirkungen. Vor wenigen Tagen hat der Anlagenhersteller Enercon verkündet, 3.000 Mitarbeiter zu entlassen. Seit 2016 sind in der deutschen Windenergiebranche über 40.000 Stellen verloren gegangen, doppelt so viele wie in der umstrittenen Kohlebranche. Hier werden Parallelen zur Solarindustrie sichtbar, die durch fehlerhafte politische Entscheidungen aus Deutschland verdrängt wurde.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

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