Menschenrechtliche Überprüfung der Rückkehrberatungseinrichtungen durch Innenminister Peschorn

Erkenntnisse der gemeinsam mit UNHCR erfolgten Überprüfung werden bereits umgesetzt

Wien (OTS) – Inneminister Wolfgang Peschorn hatte am 30. Juli 2019 die im Innenministerium angesiedelte Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten beauftragt, die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in den Rückkehrberatungseinrichtungen in Fieberbrunn und Schwechat einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Im Untersuchungsbericht wurden 15 Empfehlungen ausgesprochen, die nun mittels 19 konkreter Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Prüfung wurde auf Einladung von Minister Peschorn vom UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR begleitet, das seine Erhebungen jedoch aufgrund der Zuständigkeit für den Flüchtlingsschutz ausschließlich auf die Unterbringung von Asylsuchenden an beiden Standorten konzentrierte. Mit der Betreuung der Einrichtungen, die gleichzeitig als Rückkehrberatungseinrichtungen und Betreuungsstellen für Asylsuchende fungieren, ist die ORS Service GmbH entgeltlich beauftragt. Die ORS Service GmbH wurde als Vertragspartnerin der Republik Österreich zur Umsetzung der aus den Empfehlungen vom Bundesministerium für Inneres abgeleiteten Maßnahmen angewiesen.

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