Menschenrechtliche Überprüfung der Rückkehrberatungseinrichtungen durch Innenminister Peschorn

Erkenntnisse der gemeinsam mit UNHCR erfolgten Überprüfung werden bereits umgesetzt

Wien (OTS) – Innenminister Wolfgang Peschorn hatte am 30. Juli 2019 die im Innenministerium angesiedelte Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten beauftragt, die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in den Rückkehrberatungseinrichtungen in Fieberbrunn und Schwechat einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Im Untersuchungsbericht wurden 15 Empfehlungen ausgesprochen, die nun mittels 19 konkreter Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Prüfung wurde auf Einladung von Minister Peschorn vom UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR begleitet, das seine Erhebungen jedoch aufgrund der Zuständigkeit für den Flüchtlingsschutz ausschließlich auf die Unterbringung von Asylsuchenden an beiden Standorten konzentrierte. Mit der Betreuung der Einrichtungen, die gleichzeitig als Rückkehrberatungseinrichtungen und Betreuungsstellen für Asylsuchende fungieren, ist die ORS Service GmbH entgeltlich beauftragt. Die ORS Service GmbH wurde als Vertragspartnerin der Republik Österreich zur Umsetzung der aus den Empfehlungen vom Bundesministerium für Inneres abgeleiteten Maßnahmen angewiesen.

Gemeinsame Vor-Ort-Begehung

In Kooperation mit UNHCR wurden für die Überprüfung objektive Kriterien ausgearbeitet und in Folge die beiden Einrichtungen in Schwechat und Fieberbrunn besucht. Vor Ort wurden ausführliche Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller beteiligten Stellen sowie Bewohnerinnen und Bewohnern geführt und Prozesse in den organisatorischen Abläufen vor Ort untersucht.
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wurde vom Innenministerium in Bereichen mit Verbesserungspotential ein Bündel an Maßnahmen geschnürt. „Es ist das klare Bestreben des Bundesministeriums für Inneres, in den Betreuungseinrichtungen des Bundes eine gesetzeskonforme und menschenrechtswürdige Unterbringung, Betreuung und Verpflegung sicherzustellen.“ Für den Innenminister und damit für den von ihm erteilten Prüfungsauftrag war von besonderer Bedeutung, dass gerade auch in einem Rückkehrverfahren menschenrechtlichen Standards sichergestellt sein müssen. Deswegen wurden bereits während der menschenrechtlichen Prüfung die in einzelnen Bereichen erkannten Defizite durch entsprechende Maßnahmen begegnet. „Wir wollen sicherstellen, dass die Rückkehrberatung in Österreich gesetzes- und menschenrechtskonform organisiert ist und die untergebrachten Personen auch entsprechend betreut sind“, betont Innenminister Wolfgang Peschorn.

Bereits erfolgte Maßnahmen

Mit der Einrichtung einer zusätzlichen Rückkehrberatungseinrichtung in Bad Kreuzen (Oberösterreich) wurde bereits den Prüfungen und der mehrfach geäußerten Kritik, dass die in der Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn und Schwechat untergebrachten Kinder keinen ausreichenden Schulzugang haben würden, Rechnung getragen. Ab sofort werden Familien mit schulpflichtigen Kindern ausschließlich in der Bundesbetreuungseinrichtung Bad Kreuzen untergebracht, wo bereits seit mehreren Jahren ein erfolgreicher Schulversuch in der örtlichen ansässigen Schule besteht.
Als weitere Maßnahme wurde aufgrund der abgeschiedenen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbaren Lage der Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn Transportmöglichkeiten ins Ortszentrum so ausgebaut, dass künftig alle Bewohnerinnen und Bewohner täglich aus mindestens drei Fahrten nach Fieberbrunn wählen und auch länger dortbleiben können. Die letzte Retourfahrt von Fieberbrunn in die Betreuungseinrichtung findet künftig um 17 Uhr statt.

Was die medizinische und psychologische Betreuung sowie die Besetzung des Nachtdienstes in der Bundesbetreuungseinrichtung betrifft, so wird derzeit außerdem sowohl der stundenweise Einsatz eines Psychologen vor Ort als auch die personelle Aufstockung durch einen Sozialbetreuer oder einer Sicherheitsfachkraft in den Nachtstunden geprüft. Weitere Neuerungen, die sich durch die Umsetzung der Empfehlungen ergeben, sind etwa die Prüfung der Dauer der Verfahren durch ein zukünftiges Fallmonitoring und die regelmäßige Anwesenheit des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vor Ort im Rahmen von Erstgesprächen mit den dort untergebrachten Personen sowie Fallbesprechungen im Sinne eines laufenden Informationsaustausches zwischen der Abteilung Grundversorgung, der Rückkehrberatung und dem BFA.

Über die Rückkehrberatungseinrichtungen

Mit den Änderungen im Fremdenrecht im Jahr 2017 wurde die rechtliche Grundlage für die beiden Rückkehrberatungseinrichtungen in Fieberbrunn und Schwechat geschaffen. Die Unterkunft in einer sogenannten Rückkehrberatungseinrichtung wird im Vorfeld einer geplanten Außerlandesbringung, aber auch zur Optimierung und Steigerung der Bereitschaft zu einer eventuell freiwilligen Ausreise angeordnet und kommt nur bei einer bereits rechtskräftigen Rückkehrentscheidung und nach ungenutztem Verstreichen der Frist zur freiwilligen Ausreise in Frage.

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