Mehr Wohnungsbauprämie für Bausparer ab 2021 / Chance auf Bildung von Wohneigentum wird erleichtert

Potsdam (ots) – Die gesetzliche Regelung zur Wohnungsbauprämie wird ab 2021 verbessert. Heute hat der Bundesrat den Beschluss gefasst, das Wohnungsbau-Prämiengesetz zu ändern. Gleich drei wichtige Verbesserungen der Wohnungsbauprämie wurden beschlossen. Neben der Anhebung der Einkommensgrenzen auf 35.000/70.000 Euro (Single/Paare) und der Anhebung des Prämiensatzes von 8,8 auf 10 Prozent wird eine Anpassung des förderfähigen Höchstbetrages auf 700/1.400 Euro (Single/Paare) vorgenommen.

Die eigenen vier Wände stehen nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste. Die nun verbesserte Wohneigentumsförderung schafft schon heute einen zusätzlichen Sparanreiz, Eigenkapital anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt Wohneigentum zu schaffen. „Wir begrüßen die gesetzlichen Verbesserungen sehr und erwarten einen positiven Effekt auf das Bausparen. Mit der Verbesserung des Wohnungsbauprämiengesetzes wird gerade für die heutigen und zukünftigen Bausparer in den neuen Bundesländern ein signifikanter Mehrwert erreicht. Bausparen wurde in seiner Attraktivität gestärkt und die Wichtigkeit dieser Sparform zur Schaffung und Erhaltung von Wohneigentum nochmals unterstrichen. In der aktuellen Niedrigzinsphase wird mit dem verbesserten Wohnungsbauprämiengesetz eine Renaissance des Bausparens eingeleitet“, so Werner Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse.

Die verbesserte Förderung gilt nicht nur für neu abgeschlossene Bausparverträge. Auch bereits bestehende Verträge erhalten die Prämie auf geleistete Einzahlungen automatisch ab dem Sparjahr 2021.

Bausparer können schon heute von der dreifachen Wohneigentumsförderung mit Wohnungsbauprämie, vermögenswirksamen Leistungen, Arbeitnehmersparzulage und aktuell zusätzlich vom Baukindergeld profitieren. Die LBS ist kompetenter Partner bei der Baufinanzierung und Förderung rund um die Immobilie regional vertreten.

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