„Digitale Vorsorge geht jeden an“: Auch Online-Abos, E-Books und Bitcoins werden vererbt / Experten empfehlen den „Testamentsvollstrecker fürs Digitale“
Bonn (ots) – Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) aller Internetnutzer in Deutschland haben ihren digitalen Nachlass ganz oder zumindest teilweise geregelt. Zwei Drittel haben in diesem Bereich bisher gar nicht vorgesorgt. Diese Zahlen entstammen einer repräsentativen Bitkom-Umfrage, die der Digitalverband kürzlich veröffentlicht hat. Hintergrund der Erhebung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Jahr, nach welchem digitale Inhalte nach dem Ableben genauso vererbt werden wie der sonstige Nachlass.
„Zum digitalen Nachlass gehören neben Zugangsberechtigungen zu E-Mail-Diensten und Online-Shops, Streaming-Abos und elektronischen Bibliotheken auch Sensibles wie in der Cloud gespeicherte Gesundheitsdaten, digitale Gehaltsabrechnungen, Online-Konten oder Verträge“, erklärt Alexander Knauss, Fachanwalt für Erbrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht am Bonner Standort von MEYER-KÖRING. „Jeder sollte sich daher darüber bewusst sein, dass nach dem Ableben der oder die Erben auf alles zugreifen können, beispielsweise auch auf sämtliche gespeicherten E-Mails aus der Vergangenheit. Digitale Vorsorge geht also grundsätzlich jeden an,“ bestätigt auch Dr. Gordian Felix Oertel, Fachanwalt für Erbrecht bei MEYER-KÖRING.
Der Rat der Experten: Falls der uneingeschränkte Zugriff gewünscht ist, solle zumindest eine Liste aller Dienste und Konten mit den entsprechenden Zugangsdaten an einem sicheren Ort hinterlegt werden. Ansonsten könne dies zu finanziellen Verlusten führen, beispielsweise bei Investitionen in Kryptowährungen wie Bitcoin & Co. Diese fallen wie Rechte an Soft- oder Hardware ebenfalls unter das digitale Vermögen. Entscheidend ist hierbei, dass der zugehörige Private Key, sozusagen der Schlüssel ins virtuelle Bankschließfach, sicher hinterlegt ist. Darüber hinaus sollte der Begünstigte vorab darüber informiert sein. Denn: „Geht der Private Key verloren, ist auch das virtuelle Geld futsch“, so Knauss.
Er und seine auf das Erbrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen bei MEYER-KÖRING empfehlen daher jedem, rechtzeitig vorzusorgen. „Gerade, wenn der Nachlass auch virtuelles Vermögen enthält und jemand Erbe werden soll, der selbst nicht die erforderlichen IT-Kenntnisse hat, um den digitalen Nachlass abzuwickeln, bietet sich dafür an, einen Testamentsvollstrecker mit der Abwicklung des digitalen Nachlasses zu beauftragen, gewissermaßen einen Testamentsvollstrecker fürs Digitale“, rät Alexander Knauss. Ein Testamentsvollstrecker fürs DIgitale vertritt die Interessen des Erblassers nach dessen Ableben und kümmert sich darum, alle gewünschten Regelungen umzusetzen. Dazu gehört auf Wunsch auch das Löschen von Social-Media-Profilen, das Abmelden von E-Mail-Konten – oder eben auch das Auszahlen von Bitcoins an die Erben.
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MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater ist eine überregional tätige Anwaltssozietät mit über 100-jähriger Kanzlei-Historie, rund 35 Berufsträgern sowie Büros in Bonn und Berlin. Das Beratungsspektrum erstreckt sich auf alle wesentlichen Disziplinen des Wirtschafts- und Zivilrechts. Im Fokus stehen die sechs Kernkompetenzen Arbeit, Immobilien, Medizin, Persönliches, Steuern und Unternehmen. Zum Leistungsspektrum im Bereich Erbrecht zählt auch die Testamentsvollstreckung.
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