Advent, Advent, der Pausenraum brennt / Brandgefahr: Kerzen und Lichterketten am Arbeitsplatz / Tipps zum richtigen Umgang

Mannheim (ots) – Die Adventszeit ist da. Zeit für weihnachtliche Dekoration. Bevor Beschäftigte Büros oder Pausenräume festlich schmücken, sollten sie sich über die Regelungen im Betrieb informieren. Denn ob Weihnachtsdekoration am Arbeitsplatz erlaubt ist, entscheidet der Arbeitgeber.

Besondere Vorsicht ist beim Aufstellen von Kerzen und Teelichtern geboten. Sie zählen zu den offenen Feuerquellen und können aus Brandschutzgründen vom Arbeitgeber verboten werden. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem Brand führen. Deshalb sollten Sie folgende Sicherheitstipps beachten, wenn die Kerzendekoration vom Arbeitgeber genehmigt wurde:

– Stellen Sie Kerzen nie in der Nähe von brennbaren Materialien
wie Papierstapeln oder Vorhängen auf. Orte mit starker Zugluft
sollten vermieden werden.
– Nutzen Sie für Gestecke und Kerzen immer eine feuerfeste
Unterlage. Stellen Sie Kerzen nur in stand- und feuerfesten
Halterungen auf.
– Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen.
– Tauschen Sie Kerzen aus, bevor sie heruntergebrannt sind, vor
allem bei Adventskränzen und Gestecken. Denn die Tannenzweige
trocknen mit der Zeit aus und gehen schnell in Flammen auf.
– Greifen Sie nie über die Flamme einer Kerze hinweg, da Sie sich
verbrennen können oder sich Ihre Kleidung entzündet.
– Halten Sie Löschmittel in unmittelbarer Nähe bereit. Informieren
Sie sich über den Standort der Feuerlöscher in Ihrem Betrieb und
machen Sie sich mit deren Nutzung vertraut. Vorsicht auch bei Lichterketten: Sind sie defekt, können sie Brände auslösen. Deshalb: Nur Lichterketten mit Prüfsiegel verwenden und vor der Nutzung auf Defekte überprüfen. Im Zweifelsfall die Lichterkette austauschen – und zum Feierabend immer ausschalten.

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