Kraftwerk Gurgler Ache: Sölden erhebt Beschwerde gegen de-facto-Genehmigung des TIWAG-Monsterprojekts Kaunertal

Innsbruck/Sölden (OTS) – Am 6.11.2019 hat der Tiroler Landeshauptmann als zuständige Behörde erster Instanz die Bewilligungsanträge von der Gemeinde Sölden und der Wasserkraft Sölden zum Kraftwerksprojekt Gurgler Ache nach jahrelanger Verfahrensdauer abgewiesen. Im Ergebnis ist die Entscheidung des Tiroler Landeshauptmannes ein massives Zugeständnis an die im Eigentum des Landes Tirol stehende TIWAG: Die TIWAG will sich das Wasser aus der Gurgler Ache für den geplanten Ausbau des Kraftwerks Kaunertal (AK Kaunertal) vereinnahmen und der Ötztaler Bevölkerung die Nutzung des eigenen Wassers verunmöglichen. Eine Genehmigung des Söldener Projekts, das sehr viel mehr Sinn macht, würde diese ökologisch und wirtschaftlich absurde Wasserausleitung der TIWAG aus dem Ötztal verhindern.

Die Gemeinde Sölden und die Wasserkraft Sölden erheben gegen den vorliegenden Bescheid Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Tirol. Auch der Verfassungsgerichtshof soll damit befasst werden.

Der Bescheid ist in mehrfacher Hinsicht mangelhaft: Er stützt sich wesentlich auf den Wasserwirtschaftlichen Rahmenplan Tiroler Oberland. Nach Ansicht der Behörde sei „die Nutzung der Wässer des hinteren Ötztals (damit auch der Gurgler Ache)“ aufgrund des Wasserwirtschaftlichen Rahmenplans Tiroler Oberland „der Stromerzeugung aus Speicherkraft für eine mögliche Erweiterung des Standortes Kaunertal vorbehalten“. Andere Projektwerber als die landeseigene TIWAG werden durch den Wasserwirtschaftlichen Rahmenplan Tiroler Oberland somit massiv benachteiligt. Auch die zahlreichen Argumente zur ökologischen Verträglichkeit von Sölden wurden zu Unrecht verworfen. Die Doppelrolle des Tiroler Landeshauptmanns zum einen als Verwaltungsbehörde erster Instanz und zum anderen als Eigentümervertreter der TIWAG stellt aus Sicht von Sölden einen unvereinbaren Interessenkonflikt dar.

Reinhard Scheiber
Vizebürgermeister Gemeinde Sölden
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Eisenberger & Herzog
Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger
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