RFS: „Herrscht an den Universitäten in Zukunft wieder Faustrecht?“
RFS kritisiert totalitäre Auswüchse an der Uni Wien und fordert die Anwendung des § 20a UG
Wien (OTS) – Am Dienstagabend wurden die Hörer der Vorlesung des renommierten Historikers Prof. Lothar Höbelt erneut Opfer antidemokratischer Aufmärsche.
Mit tatkräftiger Unterstützung von Teilen der ÖH, provozierten linksextreme Studenten – krakeelend und gewaltbereit – den Abbruch des Vorlesungsbetriebs. Auch wurden älteren Hörern wüste, despektierliche Beschimpfungen zuteil.
Da linksextreme Zwischenfälle in letzter Zeit gehäuft auftreten, hat der RFS einen Arbeitskreis rund um Obmann Lukas Heim und Organisationsreferentin Verena Mutzatko formiert, um mit verschiedenen Aktionen dagegen anzutreten. In einem ersten Schritt wurden am Dienstagabend Flyer mit Informationen und Standpunkten des RFS verteilt, um den Studenten aufzuzeigen, dass es eine Alternative zu den linken ÖH-Fraktionen gibt, welche die Beschneidung akademischer Freiheit eifrig mittragen.
In diesem Kontext adressiert Fabian Walch, MA Obmann Stv. des Rings Freiheitlicher Studenten, an die ÖH: „Wenn dieses Sittenbild Schule macht, werden in Zukunft dumpfe Krawallbrüder zu Richtern über das Sag- und Lehrbare. Nicht nur, dass mit diesen totalitären Methoden die Freiheiten aller Studenten sukzessiv eingeschränkt werden, auch liegen bei einer derartigen Gewaltbereitschaft physische Übergriffe von Seiten der Linksextremisten auf Dozenten und Studenten nicht mehr fern. Entweder die ÖH kümmert sich ihren Statuten gemäß um die Anliegen der Studentenschaft, statt solchen Tendenzen Vorschub zu leisten, oder sie ist rücktrittsreif.“
Abschließend fordern Heim und Walch die Universitätsleitung auf, Konsequenzen aus den Vorfällen zu ziehen: „Die Freiheiten von Wissenschaft, Forschung und Lehre muss mit allen Mitteln gewahrt werden. Auch ist ein ungestörter Ablauf aller Lehrveranstaltung sicherzustellen und Konsequenzen für jene antidemokratischen Kräfte zu ziehen, die ebendiese Freiheiten ausheben wollen und die Grundwerte der Universitäten mit Füßen treten. Aus diesem Grund fordern wir die Anwendung des § 20a UG, wonach das Rektorat gemäß § 68 Abs 1 Z8 UG Studenten aufgrund einer Handlung, die eine Gefährdung anderer Universitätsangehöriger darstellt, vom Studium ausschließen kann.“
Ring Freiheitlicher Studenten
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