Airbnb, Uber & Co. brauchen gemeinsame EU-Vorschriften für fairen Wettbewerb und zum Schutz der Arbeitnehmerrechte / Berlin unterstützt Initiative des Europäischen Ausschusses der Regionen
Brüssel (ots) – Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) fordert klare EU Regeln für digitale Plattformen, um faire Bedingungen zwischen der Online- und der traditionellen Wirtschaft sowie Arbeitnehmerrechten zu gewährleisten. In zwei Stellungnahmen, die während der AdR-Dezemberplenarsitzung verabschiedet wurden, weist die Versammlung der Städte und Regionen darauf hin, dass viele geltende EU-Vorschriften angesichts des Aufkommens neuer Geschäftsmodelle und atypischer Beschäftigungsformen überholt sind. Unterstützung kommt auch aus Berlin.
Die entscheidende Frage des rechtlichen Status der Plattformen der Digital-Wirtschaft – und damit die Frage, welche Regeln für ihre Tätigkeit gelten – wurde bisher weitgehend den Gerichten überlassen. Insbesondere die Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr aus dem Jahr 2000 hat zu mehreren Gerichtsverfahren in Bezug auf Unternehmen wie Uber und Airbnb geführt. In den letzten Jahren haben Mitgliedstaaten, Regionen und Städte verschiedene Vorschriften für Akteure der kollaborativen Wirtschaft festgelegt. Eine einheitliche Regulierung auf europäischer Ebene allerdings fehlt.
„Ich fordere klare, faire Regeln in der EU für Digital-Plattformen. Gesetze müssen für alle gleichermaßen gelten. Die EU muss sich dabei um die Interessen der Menschen in den Städten, Gemeinden und Ländern kümmern. Derzeit haben wir mehr Probleme als Lösungen: Bei der Besteuerung, im Bereich Wohnen durch die Kurzfristvermietung, in der städtischen Mobilität und im Bereich des öffentlichen Raums. Die EU muss den Städten daher besser zuhören“, forderte Berichterstatter Peter Florianschütz (AT/SPE), Mitglied des Wiener Landtags und des Wiener Stadtrats, während der Plenarsitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel.
Unterstützung für die Stellungnahme kommt auch aus Berlin. „Für Berlin ist die Regulierung der kollaborativen Wirtschaft ein wichtiges Thema. Wir haben einen sehr angespannten Wohnungsmarkt. Zuwachs, Spekulation aber auch der Entzug der Wohnungen durch digitale Plattformen sind Gründe dafür. Wir brauche einen gemeinsamen Rechtsrahmen, damit wir das Handeln der Behörden vor Ort erleichtern können“, so Gerry Woop, Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten aus Berlin.
In seiner Stellungnahme schlägt Peter Florianschütz vor, den rechtlichen Status von Digital-Plattformen daran festzumachen, welches Maß an Kontrolle die Plattformen ausüben. Die kollaborative Wirtschaft lässt die Grenzen zwischen privaten und gewerblichen Akteuren verschwimmen. Deshalb sollte das Konzept des „Dienstleistungserbringers“ durch die Einführung EU-weiter Schwellenwerte präzisiert werden. Neue EU-Vorschriften sollten die Plattformen auch dazu verpflichten den Behörden die erforderlichen Daten zur Durchsetzung der Vorschriften zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass die Anbieter ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen.
In einer zweiten Stellungnahme hebt der AdR hervor, dass ein umfassender Regelungsrahmen auch für den Schutz von Arbeitsnehmern von großer Bedeutung ist. Berichterstatter Dimitrios Birmpas (EL/SPE), Mitglied des Gemeinderates von Aigaleo, fordert, dass grundlegende arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften auf die Plattformwirtschaft und ihre Arbeitnehmer – darunter viele junge Menschen – ausgedehnt wird. Ziel ist es Arbeitnehmer vor Praktiken wie Scheinselbstständigkeit zu schützen, die von Arbeitgebern genützt werden um arbeitsrechtliche Vorschriften, steuerliche Verpflichtungen oder Kollektivverträge zu vermeiden.
Die Stellungnahmen im Wortlaut:
Europäischer Rahmen: http://ots.de/FH2HVI
Arbeit auf digitalen Plattformen: http://ots.de/Wg9nJU
Pressekontakt:
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