Amtsmissbrauch: VGT zeigt Jagdaufseher an, der eigenmächtig Sperrtafeln falsch aufstellt
EuGH sieht journalist. Tätigkeit von NGOs in aktuellem Urteil als essenziellen Teil einer Demokratie; Betretungsverbote öffentlicher Straßen gegen Tierschutzkameras rechtswidrig
Wien (OTS) – Die gemeinnützige Tätigkeit von Tierschutzorganisationen besteht laut einem höchstgerichtlichen Urteil ausschließlich darin, die Menschen Tieren gegenüber mitfühlender zu machen. Dazu müssen sie aber über bestehendes Unrecht gegenüber Tieren informiert werden. Da z.B. die Schweineindustrie, aber auch die Jägerschaft, nicht freiwillig Filme von ihren Machenschaften veröffentlicht, sind Tierschutzorganisationen gezwungen, solche Filme selbst vorort zu erstellen. Dagegen wurde auf Betreiben der FPÖ im Burgenland ein Passus in das Jagdgesetz eingefügt, der es Bezirkshauptmannschaften ermöglicht, Sperren öffentlicher Straßen um Treibjagden herum per Verordnung zu erlassen. Der EuGH hat allerdings in einem richtungsweisenden Urteil vom 14. Februar 2019 deutlich gemacht, dass die Öffentlichkeitsarbeit von NGOs ein essenzieller Teil einer funktionierenden Demokratie ist und daher z.B. durch die Datenschutzgrundverordnung nicht eingeschränkt werden dürfe. Das muss dann ja auch für Jagdgesetze gelten. Doch im Nordburgenland ist es momentan Praxis, dass Jagdaufseher mit Betretungsverbotstafeln eine Treibjagd begleiten, und sie überall dort auf öffentliche Straßen stellen, von wo aus Tierschützer_innen das Geschehen und die Tierquälereien filmen könnten.
Dagegen hat der VGT nun Anzeige erstattet, insbesondere wegen Amtsmissbrauch, weil bei einer Treibjagd bei Gattendorf der Jagdaufseher diese Sperrtafeln an Straßen aufgestellt hat, die gar nicht durch die Verordnung der BH gesperrt waren. Auch nachdem der Jagdaufseher darauf aufmerksam gemacht worden war, hat er auf die Sperre beharrt. Der Polizei teilte er aber mit, dass es ärgerlich sei, dass die Tierschützer_innen so gut informiert sind. Damit hat er seinen Vorsatz bestätigt. Die Anzeige umfasst ebenso Tierquälerei und den direkten Schrotschuss auf einen Tierschützer aus 150 m Entfernung. Letzteres hat zweifellos die körperliche Sicherheit des Tierschützers gefährdet.
Die komplette Anzeige: [Martin Balluch’s Blog]
(https://www.ots.at/redirect/martinballuch16)
VGT-Obmann Martin Balluch: „Immer wenn Tierschützer_innen zu einer dieser großen Treibjagden gehen, erleben sie klare Gesetzesverstöße und eklatante Tierquälerei. Die Jägerschaft dünkt sich offensichtlich über dem Gesetz, wie man auch an den illegalen Wolfsabschüssen erkennen kann. Im vorliegenden Fall sind die Gesetzesverletzungen klar bewiesen. Wir hoffen sehr, dass die Staatsanwaltschaft nun aktiv wird, auch wenn es sich bei der Jägerschaft typischerweise um sehr einflussreiche Kreise handelt.“
VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
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