Konzernklagen gegen Klimaschutz: 278 Organisationen fordern Ende der Klagerechte von Energiekonzernen

„Der aktuelle Energiecharta-Vertrag ist mit dem Pariser Klimaabkommen und der Ausrufung des Klimanotstands unvereinbar“

Wien (OTS) – Der US-Konzern Rockhopper klagt Italien für den Entzug einer Bohrlizenz für Erdöl in der Adria auf bis zu 350 Millionen US-Dollar. (1) Der deutsche Konzern Uniper will die Niederlande auf Schadenersatz klagen, wenn das geplante Gesetz zum Ausstieg aus der Kohlekraft verabschiedet wird. (2) Der Konzern Vattenfall fordert 6,1 Milliarden Euro von Deutschland aufgrund des Atomausstiegs. (3)

Die rechtliche Basis für alle diese Klagen liefert der Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty, ECT) (4). Der – auch von Österreich unterzeichnete – Vertrag beinhaltet einen Investor-Staat-Streitbeilegungs (ISDS)-Mechanismus. Dieser ermöglicht es ausländischen Investoren im Energiesektor, Regierungen aufgrund neuer Gesetze – wie etwa den Ausstieg aus fossiler oder atomarer Energie – vor geheimen internationalen Schiedsgerichten auf Schadenersatz zu verklagen, wenn sie dadurch ihre (zukünftigen) Gewinne beeinträchtigt sehen.

Anlässlich der Jahreskonferenz der Vertragspartner, die vom 10. bis 11.12. 2019 in Brüssel stattfindet, fordert die Plattform Anders Handeln (5) gemeinsam mit 278 Organisationen der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften aus den Vertragsstaaten (6) die Regierungen auf, die Vertragsbestimmungen, die auf den Schutz fossiler Brennstoffe abzielen sowie Sonderklagerechte für Investoren zu beenden.

„Der Vertrag hindert Staaten an effektivem Klimaschutz. Er ist daher mit dem Pariser Klimaabkommen und der Ausrufung des Klimanotstands durch das österreichische und EU-Parlament unvereinbar. Ohne die Streichung von ISDS Mechanismen und ohne wirksame Durchsetzungsmechanismen für die Bestimmungen zu nachhaltiger Entwicklung, Klimaschutz sowie zur Einhaltung von Menschenrechten und IAO Standards, sollte Österreich aus dem Vertrag aussteigen“, erklärt die Plattform. In Österreich sind gerade die Koalitionsverhandler*innen gefragt, diese Forderungen in ihr Regierungsprogramm aufzunehmen.

Da viele Staaten zunehmend Pläne für Klimaneutralität und einen Übergang zu sauberer Energie entwickeln müssen, droht mit dem ECT eine Flut neuer Klagen. Einzelne Länder wie etwa Italien sind bereits aus diesem Vertrag ausgestiegen. Doch anstatt diese Gefahren anzuerkennen, wollen die Vertragspartner den Vertrag anpassen und auf immer mehr – vor allem afrikanische – Staaten ausweiten, kritisiert die Plattform.


(1) Details unter
https://corporateeurope.org/sites/default/files/2019-06/Rockhopper%20
vs%20Italy.pdf
(2) Details unter
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/uniper-will-nieder
lande-wegen-kohleausstieg-verklagen-16377881.html
(3) Details unter
https://www.energy-charter-dirty-secrets.org/#section5
(4) Der Vertrag über die Energiecharta (ECT) ist ein rechtsverbindlicher internationaler Investitionsvertrag, der 1994 unterzeichnet wurde, um „einen Rechtsrahmen zur Förderung einer langfristigen Zusammenarbeit im Energiebereich“ zu schaffen. Es sollte die Investitionen westeuropäischer Unternehmen für fossile Brennstoffe in rohstoffreichen Ländern nach dem Zerfall der Sowjetunion sichern.
(5) Die Plattform Anders Handeln wurde initiiert von Attac, GLOBAL 2000, Südwind, den Gewerkschaften PRO-GE, vida und younion _ Die Daseinsgewerkschaft, der Katholischen ArbeitnehmerInnenbewegung sowie der ÖBV-Via Campesina Austria und wird von rund 50 weiteren Organisationen unterstützt.
(6) Den neuen offenen Brief der Zivilgesellschaft, der von 271 Organisationen unterzeichnet wurde, finden Sie unter:
https://cloud.foeeurope.org/index.php/s/aPgN4c9Bk6nNZzD

Theresa Kofler, Koordinatorin Anders Handeln
theresa.kofler@anders-handeln.at
+43 677 630 925 37

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