Deutsche Umwelthilfe fordert Ende der Hängepartie bei der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung
Berlin (ots) – Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag verzögert Verhandlungen über steuerliche Förderung der Gebäudesanierung – 10 Jahre andauernde Hängepartie setzt sich fort – DUH fordert Bund und Länder auf, sich endlich zur energetischen Gebäudesanierung zu bekennen und nötige Nachbesserungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen: Energieberatung muss Qualität der Maßnahmen sicherstellen, Gasheizungen dürfen keine steuerliche Förderung erhalten
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat konnte bisher keine Einigung über die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen erzielen und hat seine Verhandlungen auf den 18. Dezember 2019 vertagt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert diese erneute Verzögerung und fordert Bund und Länder auf, die steuerliche Förderung noch in diesem Jahr gesetzlich zu verankern, damit die energetische Gebäudesanierung ab 2020 als wichtiges Instrument für mehr Klimaschutz greifen kann. Darüber hinaus muss der aktuelle Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht nach Auffassung der DUH nachgebessert werden, um bestmöglich wirken zu können.
Die DUH fordert, dass eine qualifizierte Energieberatung Voraussetzung für die steuerliche Förderung wird, da nur so die Qualität der Maßnahmen sichergestellt werden kann. Fossile Heizungen müssen dagegen von der Förderung ausgenommen werden. Das bestehende Schlupfloch für die Förderung neuer Gasheizungen muss geschlossen werden.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die seit einem Jahrzehnt andauernde Hängepartie bei der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist symptomatisch für die Klimaschutzaktivitäten der Bundesregierung: Geredet wird viel, getan nur wenig. Gerade auch die öffentliche Hand drückt sich immer wieder vor ihrer Verantwortung für den Klimaschutz. Bund und Länder dürfen sich nicht weiter gegenseitig die Schuld zuschieben und müssen noch in diesem Jahr eine sinnvoll ausgestaltete steuerliche Förderung als zentrales Instrument für die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes auf den Weg bringen. Dabei muss eine Förderung neuer fossiler Heizungen unbedingt vermieden werden. Der Vorschlag, dass Gasheizungen weiter gefördert werden können, wenn sie für eine künftige Einbindung Erneuerbarer Energien vorbereitet sind, führt in eine energiepolitische Sackgasse. Damit würde in erster Linie ein Umstieg von Öl auf Gas angereizt und fossile Infrastrukturen in Gebäuden zementiert, ohne dass geklärt ist, woher zukünftig das viele erneuerbare Gas kommen soll.“
Klimafreundliche Erneuerbare Gase können zwar theoretisch bei der Gebäudewärme eingesetzt werden, allerdings werden sie nicht in den Mengen und zu den Preisen zur Verfügung stehen wie derzeit Erdgas. Sie werden vordringlich für Bereiche benötigt, die nicht direkt mit Ökostrom klimafreundlich gestaltet werden können. Gasheizungen dürfen aus Sicht der DUH deshalb ab spätestens 2025 nicht mehr neu verbaut werden. Für die Gebäudewärme muss auf verfügbare klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder mit Erneuerbaren Energien gespeiste Wärmenetze zurückgegriffen werden.
Hintergrund:
Der Bundesrat hatte am 29. November 2019 gefordert, die von der Bundesregierung geplanten steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapaketes grundlegend zu überarbeiten und dafür den Vermittlungsausschuss angerufen. Eine Arbeitsgruppe wurde damit beauftragt, bis zum 18. Dezember mögliche Kompromisse zu finden.
Dem Gesetzesentwurf nach sollen energetische Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab 2020 für einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Der Entwurf sieht als Voraussetzung für die Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen keine verpflichtende Baubegleitung bzw. Bestätigung durch einen Energieberater vor. Der ausführende Fachunternehmer soll sein eigenes Werk selbst bestätigen dürfen.
Ein separater Verordnungsentwurf sieht vor, dass Gas-Brennwertheizungen steuerlich gefördert werden, wenn diese „Renewable Ready“ sind. Die Anforderung sieht vor, dass derartige Anlagen innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Installation durch Einbau eines zusätzlichen regenerativen Wärmeerzeugers in eine Hybridanlage umzuwandeln („Hybridisierung“) sind. Die Einhaltung der Anforderungen ist durch eine Konzeptbeschreibung zu dokumentieren und der Fördernehmer hat die Umsetzung der Hybridisierung nachzuweisen. Allerdings bleibt auch bei einer Hybridisierung die fossile Gasheizung für viele Jahre der primäre Wärmeerzeuger.
Links:
Versagen der Bundesregierung beim Klimaschutz in Gebäuden – Chronologie des Scheiterns: http://l.duh.de/p191213
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