„profil“: „Grenzwertüberschreitungen“ bei Asfinag-Deponie

Asbest und Schwermetalle – Steirische Umweltanwältin legt BMVIT brisantes Gutachten zu S35-Deponie in Pernegg an der Mur vor.

Wien (OTS) – Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, gibt es schwere Umweltbedenken im Zusammenhang mit einer früheren Schottergrube in Pernegg an der Mur, auf welcher die Asfinag große Mengen an Tunnelgestein aus dem Bau der Schnellstraße S35 abgelagert hat. Am 2. Mai 2019 schickte die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger ein Schreiben an das Verkehrsministerium (BMVIT) mit Verweis auf ein „Gutachten“, das „die Grenzwertüberschreitungen bei der ‚Tieber-Deponie‘ belegt“. Vorangegangen war ein Hinweis der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag an das BMVIT, dass ein „Endbericht“des Ministeriums zu einer Nachkontrolle des S35-Projekts in Bezug auf diese Deponie unvollständig sei.

Die Umweltanwältin übermittelte dem Ministerium eine von ihr in Auftrag gegebene sogenannte Plausibilitätsprüfung ausgewählter Unterlagen betreffend die Tieber-Deponie vom 21. August 2018. Erstellt hat diese der Sachverständige Christian Scholler. Laut Genehmigungsbescheid durfte in der Deponie nur unbelasteter Tunnelausbruch beziehungsweise Bodenaushub abgelagert werden. Scholler schreibt nun: „Die Bodenaushubdeponie Tieber ist den Genehmigungsbescheiden, Daten und Fakten sowie Untersuchungen und Publikationen zufolge für die darin befindlichen Ablagerungen nicht genehmigt und den Unterlagen und Auswirkungen zufolge scheint sie dafür derzeit auch technisch nicht geeignet zu sein. Aufgrund gutachterlich festgestellter, prognostizierter und amtlich dokumentierter, grenzwertüberschreitender Chrom-, Nickel- und Kobaltwerte, möglicher Freisetzung von Asbestfasern und zu hoher pH-Werte sowie einer Nitritauswaschung geht eine potenzielle und auch aktuelle Gefährdung für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden und Grundwasser von der Deponie aus.“

Die Asfinag verweist in einer Stellungnahme darauf, dass es für die Bodenaushubdeponie „vorhandene rechtskräftige abfallrechtliche Bescheide des Landes Steiermark“ gebe. Diesen Bescheiden seien detaillierte Verwaltungsverfahren vorausgegangen. „Die Behörde war über die Gesteinszusammensetzung und die Untersuchungen voll informiert.“ Eine langjährige Nachsorgephase habe keinerlei Hinweise auf Umwelt- oder sonstige Gefährdung ergeben.

Das Amt der steiermärkischen Landesregierung lässt die Deponie nun erneut prüfen. Zuletzt wurden Proben genommen. Ein abschließendes Ergebnis liege noch nicht vor. Die zuständige Referatsleiterin hielt jedoch fest: „Unbestritten ist, dass im Serpentinitgestein Asbestfasern enthalten waren. Dies ergibt sich auch aus dem laufenden Akt.“

Der auf Umweltthemen spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Wolfgang List bestätigte auf profil-Anfrage, dass er vor wenigen Tagen eine Anzeige gegen zwei ehemalige Asfinag-Manager bei der Staatsanwaltschaft Leoben eingebracht hat.

„profil“-Redaktion, Tel.: (01) 534 70 DW 3556

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