„Silvester for Future“: Deutsche Umwelthilfe wirbt für Saubere Luft und empfiehlt Kaufverzicht von Böllern und Feuerwerksraketen
Berlin (ots) – Bürger sind aufgerufen, keine Feuerwerkskörper zu kaufen und so ihren Einsatz für die Saubere Luft zu demonstrieren – Trotz Erfolg der DUH-Anträge in 39 Prozent der belasteten Feinstaub-Städte: In noch zu vielen Gemeinden ist das private Abbrennen von Feuerwerksartikeln weiter gestattet – Immer mehr Städte folgen Empfehlung der DUH und veranstalten zentrale Licht- und Lasershows als umweltfreundliche Alternative zu archaischer Schwarzpulver-Böllerei – DUH macht auf die verheerenden Verletzungen aufmerksam: 60 Prozent der schweren Augenverletzungen entfallen auf unbeteiligte Kinder, allein 8.000 Menschen erleiden jährlich Schädigungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper – Tiere und Umwelt werden unnötig belastet – DUH appelliert an die Händler, den Verkauf von Feuerwerkskörpern einzustellen
Ein Tag vor Verkaufsstart von archaischer Schwarzpulver-Munition für den Jahreswechsel wirbt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unter dem Motto „Silvester for Future“ für ein feinstaub- und verletzungsfreies Silvester. Nachdem bis Mitte Dezember 39 Prozent der besonders unter schlechter Luftqualität leidenden Städten gegenüber der DUH erklärten, die umwelt- und gesundheitsbelastende Böllerei in ihrer Stadt einzuschränken bzw. zu verbieten, setzt der Umwelt- und Verbraucherschutzverband nun auf das aktive Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger und fordert sie zu einem Kaufverzicht von Feuerwerksraketen und Böllern auf.
„Feiern Sie rauschende Silvesterfeste – aber ohne dabei die Luft zu verpesten, ihre Mitmenschen zu gefährden, Tiere in Panik zu versetzen und die Landschaft zu verdrecken“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „‚Silvester for Future‘ steht für Respekt vor den Mitmenschen, den Tieren und der Umwelt. Ich wünsche mir, dass endlich auch Notärzte, Rettungssanitäter, Polizisten und Feuerwehrleute den Jahreswechsel nicht im Ausnahmezustand erleben, sondern im Kreise ihrer Liebsten feiern können.“
Die DUH weist bereits seit vielen Jahren auf die hohe Umweltbelastung und die gesundheitlichen Risiken der Silvester-Böllerei hin. Im Frühjahr dieses Jahres stellte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband den Städten und Gemeinden in einem Rechtsgutachten vor, wie sie die Schwarzpulver-Böllerei per Rechtsverordnungen beenden können und warb für moderne, umweltfreundliche und verletzungsfreie Alternativen wie Licht- und Lasershows. Durch die anhaltende Thematisierung ist eine öffentliche Debatte mit deutlich positiver Tendenz entstanden. Mittlerweile fordern mehr als 180.000 Menschen per Petition eine Änderung der Bundesgesetzgebung, um Verbote in den Kommunen zu vereinfachen bzw. sie setzen sich in 25 lokalen Petitionen für ein Feuerwerkverbot in ihrer Stadt ein.
Erste Einzelhändler wie mehrere Edeka- und Rewe-Filialen haben einen Verkaufsstopp für Feuerwerkskörper als ihren Beitrag für mehr Umwelt- und Tierschutz verkündet. Die Baumarktkette Hornbach hat einen Verkaufsstopp für alle Filialen ab 2020 angekündigt. Die DUH fordert alle Einzelhandelsunternehmen in Deutschland dazu auf, ebenfalls ein klares Zeichen zu setzen und sich zu verpflichten, spätestens zum Jahreswechsel 2020/2021 keine Feuerwerksartikel auf Schwarzpulverbasis mehr zu verkaufen.
Unter https://www.duh.de/feuerwerk-protest/ kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine Petition unterstützen. Entweder gerichtet an Bundesinnenminister Horst Seehofer für ein bundesweit erleichtertes Feuerwerksverbot oder lokal an die Stadt gerichtet.
Über den Jahreswechsel hinweg werden Feuerwerkskörper im Wert eines dreistelligen Millionenbetrages abgebrannt. Dabei werden etwa 5.000 Tonnen Feinstaub freigesetzt – das ist so viel, wie der gesamte Straßenverkehr in Deutschland in zwei Monaten erzeugt. Feuerwerke treiben die Feinstaubbelastung der Atemluft zwischenzeitlich auf bis zu 1000 µg PM10/m3 im Stundenmittel in die Höhe.
Als Grundbaustein von Silvesterfeuerwerken dient hochexplosives Schwarzpulver, dass aus Kaliumnitrat, Kohle und Schwefel besteht. Für den bunten Farbeffekt der Raketenblitze ist eine komplizierte Redoxreaktion notwendig. Strontiumnitrat leuchtet rot, Bariumnitrat leuchtet grün, Kupferkarbonat leuchtet blau oder violett. Verbreitet ist die Verwendung von gesundheitsschädlichen Stoffe wie Strontium und Barium für die Lichteffekte, daneben auch Bleioxide oder Braunstein. Feinstaub und Nanopartikel sind die sogenannten Reaktionsstoffe und belasten nach dem Effektspektakel Umwelt und Gesundheit. Aufgrund der genannten Ausgangsstoffe und der daraus resultierenden Verbrennungsprodukte bewertet das Umweltbundesamt den durch Feuerwerkskörper verursachten Feinstaub als noch giftiger als den übliche über das Jahr emittierte Feinstaub aus Hausbrand oder Autoabgasen.
Neben der Luftbelastung und den vielen tausend Feuerwehrweinsätzen wegen Haus- und Wohnungsbränden, werden jedes Jahr mehrere zehntausend Menschen zum Teil schwer durch Feuerwerkskörper verletzt. In einer aktuellen Studie der Augenfachzeitschrift „Der Ophthalmologe“ werden alarmierende Zahlen einer Umfrage unter Augenfachkliniken bekannt. Danach betreffen 25 Prozent der gemeldeten Fälle Schwerverletzte, davon ist bei 40 Prozent mit dauerhaften Beeinträchtigungen des Sehvermögens zu rechnen. 38 Prozent der Verletzten sind unter 18 Jahre alt. Etwa die Hälfte der Verletzten sind Zuschauer und Passanten. 60 Prozent der verletzten Kinder sind Unbeteiligte. Über die Gesamtzahl der jährlichen Augen- und Handverletzungen ist in Deutschland auch deswegen kaum etwas bekannt, weil – im Gegensatz zu Holland oder Finnland – in Deutschland kein Melderegister für Augenverletzungen existiert. Alarmierend hoch ist auch die Zahl von jährlich 8.000 Menschen mit Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper, die häufig bleibende Schäden hinterlassen, nicht zuletzt, weil lärmverursachte Innenohrschwerhörigkeit bisher nicht geheilt werden kann.
Hintergrund:
Im Juli und Oktober 2019 hatte die DUH insgesamt 98 Städte mit einer innerstädtischen Feinstaubbelastung oberhalb der Empfehlung der WHO von 20 µg/m³ Feinstaub (PM10) im Jahresmittel mit formalen Anträgen kontaktiert. Mittlerweile hat die DUH Rückmeldung zu 92 dieser Städte. 36 von den 92 der sich rückgemeldeten Städten haben Verbotszonen ausgewiesen, einen entsprechenden Beschluss gefasst, sind in der Umsetzung oder begrüßen entsprechende Verbote bzw. fordern von der Bundesregierung entsprechende rechtliche Vereinfachungen für kommunale Regelungen. Davon sind in 23 Kommunen Verbote bereits umgesetzt, in 5 weiteren Kommunen wird derzeit ein Verbot geprüft und 8 weitere Städte begrüßen ein Verbot, wenn die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene geschaffen werden. Folgende Städte haben bis zum 18.12.2019 nicht geantwortet: Brandenburg, Bremen, Dresden, Elsterwerda, Erfurt und Göhlen.
Gegenüber folgenden 98 Städten stellte die DUH im Juli bzw. im Oktober 2019 einen formalen Antrag auf Erlass eines kommunalen Böllerei-Verbots (in Klammern der Jahresmittelwert für Feinstaub (PM10) in Mikrogramm pro Kubikmeter Luft µg/m³): Aachen (20 µg PM10/Kubikmeter), Aschersleben (23), Augsburg (24), Bayreuth (20), Berlin (29), Bernau (22), Bielefeld (24), Blankenfelde (20), Bottrop (21), Brandenburg (24), Braunschweig (20), Bremen (25), Bremerhaven (22), Brunsbüttel (20), Chemnitz (21), Cottbus (21), Darmstadt (20), Datteln (21), Dortmund (25), Dresden (23), Duisburg (25), Düsseldorf (25), Eberswalde (21), Elsdorf (21), Elsterwerda (20), Erfurt (21), Essen (26), Esslingen (25), Flensburg (20), Frankfurt (Main) (25), Frankfurt (Oder) (26), Fulda (21), Fürth (22), Gelsenkirchen (29), Gera (20), Gießen (22), Gladbeck (23), Göhlen (21), Görlitz (22), Göttingen (23), Grevenbroich (24), Hagen (28), Halberstadt (24), Halle (27), Hamburg (24), Hannover (22), Heilbronn (25) Jackerath (OT der Gemeinde Titz) (22), Jüchen (21), Kassel (23), Kiel (22), Köln (27), Krefeld (24), Leipzig (28), Limburg (24), Ludwigsburg (25), Ludwigshafen (23), Lünen (30), Magdeburg (24), Mainz (24), Mannheim (22), Marburg (20), Markgröningen (25), Mönchengladbach (24), Mühlhausen (24), München (25), Münster (24), Nauen (21), Neuwied (22), Niederzier (25), Nürnberg (26), Oberhausen (25), Offenbach (23), Oldenburg (22), Osnabrück (23), Passau (20), Potsdam (21), Regensburg (20), Reutlingen (23), Rostock (24), Saarbrücken (20), Schwerin (20), Solingen (21), Spremberg (20), Stuttgart (29) Tübingen (23), Warstein (21), Weimar (20), Wesel (20), Wetzlar (20), Witten (20), Wittenberg (22), Wolfsburg (20), Worms (22), Wuppertal (21), Würzburg (22), Zittau (22), Zwickau (20).
Links:
Feinstaubbelastung an Silvester, Darstellung Umweltbundesamt: http://gis.uba.de/website/silvester/
Zur Detailauswertung für die kontaktierten Städte und dem Rechtsgutachten: http://l.duh.de/p191218
Mehr zu Feuerwerk an Silvester: https://www.duh.de/projekte/silvesterfeuerwerk/
Zur Pressemitteilung zu den insgesamt 98 Anträgen von Oktober 2019: http://ots.de/tUGDRe
Zu den Petitionen gegen Silvester-Böllerei: https://feuerwerk-change.org/
Eigene Petition starten: https://www.duh.de/feuerwerk-protest/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
01713649170, resch@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
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