Bund und Länder müssen 2020 zum Jahr der Windenergie machen
Berlin (ots) – Beim morgigen Treffen zur Energiewende im Kanzleramt muss Ausbau der Windenergie wichtigstes Thema sein – Deutsche Umwelthilfe fordert aktualisierte Ausbauziele, verbindliche Flächenziele sowie Rechtssicherheit bei der Flächenausweisung und Genehmigung – Pauschale Abstandsregeln müssen vom Tisch
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor einer weiteren Vernachlässigung des Windenergieausbaus. Am morgigen Donnerstag, den 30. Januar treffen sich Bund und Länder zur Energiewende im Kanzleramt. Die kürzlich veröffentlichten Zahlen vom Bundesverband WindEnergie belegen das historische Ausbautief, das die Energiewende und damit die Klimaschutzziele in Gefahr bringt. Die DUH fordert deshalb von Bund und Ländern ein entschlossenes Vorgehen, um 2020 zum Jahr der Windenergie zu machen. Neben höheren Ausbauzielen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) braucht die Branche insbesondere bei der Flächenausweisung und Genehmigung mehr Verbindlichkeit durch konkrete Ziele sowie Rechtssicherheit.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: “Die Länder müssen morgen im Kanzleramt entschieden die Anhebung der Ausbauziele im EEG einfordern. Bei der Windenergie an Land brauchen wir, um 65 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen, eine installierte Leistung von circa 88 Gigawatt, das entspricht einem Bruttozubau von etwa 4 Gigawatt jährlich. Im Gegensatz dazu kam 2019 gerade einmal 1 Gigawatt installierter Leistung hinzu. Die staatliche Förderung der Anlagen muss dabei auch in der Zukunft verlässlich und finanziell attraktiv sein.” Der vielfach geforderten Synchronisierung von Erneuerbaren Energien und Netzausbau erteilt Sascha Müller-Kraenner eine deutliche Absage: “Eine Synchronisierung erfolgt bereits durch den Netzentwicklungsplan. Alles Weitere ist nur ein verstecktes Ausbremsen der Erneuerbaren Energien.”
Bei der Ermittlung der Ausbauziele spielt der erwartete Strombedarf eine entscheidende Rolle. Hier dürfen Bund und Länder nicht die veralteten Zahlen des Klimapakets verwenden, sondern müssen die des aktuellen Netzentwicklungsplan Strom 2035 zugrunde legen. Statt mit einem Strombedarf von 575 Terawattstunden im Jahr 2030 muss mit etwa 686 Terawattstunden gerechnet werden. Damit steigt der Bedarf an Windkraft- und Solaranlagen. Hintergrund sind unter anderem aktualisierte Prognosen zur Nutzung von Elektromobilität und Wärmepumpen.
Nach der Erhöhung der Ausbauziele im EEG sind aber auch die Länder gefordert, Flächenziele für erneuerbare Energien rechtsverbindlich zu definieren und die Flächen rechtssicher auszuweisen.
Das Gespräch zwischen Bund und Ländern muss zudem eine klare Absage an pauschale Abstände zwischen Windenergie und Wohnbebauung erbringen. “Pauschale Abstandsregeln schränken die vorhandene Fläche ohne wissenschaftliche Grundlage ein. Wer Akzeptanz will, muss stattdessen die Beteiligungsmöglichkeiten verbessern, sowohl bei der Planung als auch finanziell”, stellt Müller-Kraenner klar.
Ein deutlicher Hemmschuh für die Windenergie ist des Weiteren die derzeitige Genehmigungspraxis. Die Genehmigungsprozesse dauern zu lang und werden wegen rechtlicher Unklarheiten häufig angefochten. Dazu Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: “Gerade bei der artenschutzrechtlichen Prüfung fehlen Bewertungsmaßstäbe und anerkannte Methoden. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und erheblichen Verzögerungen bei der Genehmigung. Bund und Länder müssen hier gemeinsam Standards vorgeben. Daneben sollten die Länder jeweils zentrale Genehmigungsbehörden für die Windenergie einrichten, sodass ausreichend Know-how aufgebaut werden kann.”
Links:
Zu den aktuellen Ausbauzahlen der Windenergie: http://ots.de/7zYmkT
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