Deutscher Ethikrat veröffentlicht Ad-hoc-Empfehlung zu Trans-Identität bei Kindern und Jugendlichen
Berlin (ots) – Am 20. Februar 2020 verabschiedete der Deutsche Ethikrat seine Ad-hoc-Empfehlung „Trans-Identität bei Kindern und Jugendlichen: Therapeutische Kontroversen – ethische Orientierungen“ mit folgendem Wortlaut:
Der Deutsche Ethikrat lud am 19. Februar 2020 zu einer öffentlichen Abendveranstaltung der Reihe „Forum Bioethik“ zum Thema Trans-Identität bei Kindern und Jugendlichen ein, um die Öffentlichkeit für die in mehrfacher Hinsicht diffizilen Fragen eines angemessenen gesellschaftlichen und medizinischen Umgangs mit Trans-Identität zu sensibilisieren und dazu mit betroffenen Personen, Expertinnen und Experten aus Medizin, Ethik und Recht sowie dem Publikum in einen Dialog zu treten.
Die Zahl derjenigen Kinder und Jugendlichen, die ihre empfundene geschlechtliche Identität im Widerspruch zu der ihnen personenstandsrechtlich zugeschriebenen Geschlechtszugehörigkeit wahrnehmen, ist in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Kritisch diskutiert wird, welche Konsequenzen daraus zu ziehen und insbesondere welche medizinischen und psychotherapeutischen Angebote angemessen sind. Auch der Gesetzgeber hat begonnen, sich damit zu befassen (vgl. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen“ sowie „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“, Kabinettsbeschluss vom 18.12.2019). Bei Kindern und Jugendlichen, ohnehin eine besonders vulnerable Gruppe, erfordern die im Kontext von Trans-Identität erwogenen therapeutischen Maßnahmen eine besondere ethische Reflexion.
Eine Spannung entsteht dadurch, dass sich einerseits Reflexions- und Entscheidungsfähigkeit im Heranwachsenden erst entwickeln und andererseits die in der Pubertät stattfindende körperliche Entwicklung Zeitdruck schafft. In dieser Situation können sowohl die in Betracht gezogenen Behandlungsmöglichkeiten als auch deren Unterlassung schwerwiegende und teils irreversible Folgen haben. Für die beteiligten Erwachsenen – die sorgeberechtigten Eltern und die behandelnden Fachleute – stellt sich dabei überdies die Aufgabe, sowohl die Vorstellungen und Wünsche des Kindes zu berücksichtigen als auch dessen Wohl zu schützen. Die ethische Herausforderung besteht darin, Minderjährige auf dem Weg zu einer eigenen geschlechtlichen Identität zu unterstützen und zugleich vor – teils irreversiblen – Schäden zu bewahren. Erschwerend kommt hinzu, dass einige Entscheidungen getroffen werden müssen, wenn das Kind noch nicht vollumfänglich einsichts- und urteilsfähig ist.
Dem Deutschen Ethikrat ist bewusst, dass Eltern sowie beratende und behandelnde Personen in dieser Situation vor einer überaus komplexen und verantwortungsvollen Aufgabe stehen. Die Ursachen des deutlichen Anstiegs der Zahl der Behandlungs- und Beratungssuchenden, unter diesen ein hoher Anteil von (nach ihrem Geburtsgeschlecht) weiblichen Jugendlichen, sind umstritten und bedürfen dringend weiterer Klärung. Auch die langfristigen Auswirkungen medizinischer Behandlungen müssen weiter untersucht werden, um die schwierigen prognostischen Entscheidungen auf eine bessere empirische Basis zu stellen.
Dem Deutschen Ethikrat scheint es gleichwohl geboten, schon jetzt zumindest auf die folgenden ethischen Grundsätze als Orientierung bei der Begleitung und Behandlung hinzuweisen:
– Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht, ein
Leben entsprechend der eigenen, subjektiv empfundenen
geschlechtlichen Identität zu führen und in dieser Identität
anerkannt zu werden. – In allen Entscheidungsprozessen muss das Kind gehört und müssen
seine Vorstellungen und Wünsche seiner Reife und seinem Alter
entsprechend berücksichtigt werden. Diese Regel erhält umso mehr
Gewicht, als es hier um Fragen der persönlichen Identität geht,
über die die betroffene Person in letzter Konsequenz selbst zu
entscheiden hat. – Die therapeutische Interaktion mit dem Kind muss so gestaltet
sein, dass es an die mit zunehmendem Alter folgenreicher
werdenden Entscheidungen herangeführt wird. Die Sorge tragenden
Eltern und die behandelnden Personen haben die Aufgabe, das Kind
dabei bestmöglich zu unterstützen. – Ist das Kind hinreichend einsichts- und urteilsfähig, um die
Tragweite und Bedeutung der geplanten Behandlung zu verstehen,
sich ein eigenes Urteil zu bilden und danach zu entscheiden,
muss sein Wille maßgeblich berücksichtigt werden. Ohne seine
Zustimmung oder gar gegen seinen Willen – allein aufgrund der
Einwilligung seiner Eltern – darf das Kind dann nicht behandelt
werden. – Nutzen und Schaden der medizinisch-therapeutischen Maßnahmen,
die im Einzelnen umstritten sind, müssen in jedem individuellen
Fall sorgfältig abgewogen werden. Wie die Risiken, (Neben-)
Wirkungen und langfristigen Folgen (einschließlich möglicher
Infertilität), die dem/der Minderjährigen durch aktives
medizinisch-therapeutisches Eingreifen entstünden, müssen auch
solche berücksichtigt werden, die durch das Unterlassen von
Maßnahmen drohen. Gerade angesichts der Streitigkeit einzelner
Handlungsoptionen haben Betroffene und ihre Eltern einen
Anspruch auf eine ausgewogene Beratung und Aufklärung. – Ein entstigmatisierender Umgang mit Trans-Identität bei Kindern
sollte gefördert und einer diskriminierenden Pathologisierung
von Geschlechtsinkongruenz entgegengewirkt werden. Entsprechende
Angebote psycho-sozialer Beratung und deren Kooperation mit
medizinischen Einrichtungen sollen gestärkt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich unter http://ots.de/8BYk3M.
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