Kroatisches Küstenpatent in Deutschland / Küstenpatent B inkl. UKW

Im Rahmen der Gastregelung werden kroatische Sportbootführerscheine in Deutschland anerkannt.

Gössendorf,Wien (OTS/www.kuestenpatent-kroatien.at) – Es war über einen längeren Zeitraum ein Hickhack – zermürbendes Hin-und-her-Gerede rund um das Kroatische Küstenpatent. Wird es in Deutschland anerkannt, Ja oder Nein? Eine gezielte Frage ergab viele vage Antworten. „Geh gleich zum Schmied und nicht zum Schmiedl,“ war auch hier die Lösung.

Wir haben die Antwort jetzt amtlich, das kroatische Küstenpatent, der Boat Skipper B hat die Hürde genommen, das Patent wird respektiert.

Sehr geehrter Herr XXX

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 05.02.2020, in dem Sie um Informationen zur Anerkennung deutscher Sportbootführerscheine in Kroatien bzw. kroatischer Sportbootführerscheine in Deutschland bitten.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Referat WS 25

Internationale Binnenschifffahrtspolitik, Sicherheit und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt, Sportschifffahrt

Ich kann Ihnen hierzu folgendes mitteilen:

Im Rahmen der Gastregelung werden kroatische Sportbootführerscheine in Deutschland anerkannt. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SpFV benötigen Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, die sich nicht länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, den in ihrem Wohnsitzstaat vorgeschriebenen Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der UNECE Resolution Nr. 40, sofern der Wohnsitzstaat diese anwendet.

Ausweislich der jüngsten jährlichen Übersicht der die Resolution Nr. 40 anwendenden Staaten wendet Kroatien die Resolution an.

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer vielleicht, dass sich AC Nautik – und natürlich alle Besitzer des Küstenpatents – darüber freuen.

AC Nautik e.U – Küstenpatent B inkl. UKW
Support@kuestenpatent-kroatien.at
Tel. 06763074163

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