HZA-UL: Zollkontrolle – Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung

Lindau / Göppingen (ots) – Einen 58-jährigen Geschäftsmann aus Göppingen verurteilte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart Ende vergangenen Jahres zu zwei Jahren Haft, weil er über einen längeren Zeitraum Steuern von rund 1,4 Mio. Euro hinterzogen hatte. Er unterhielt sog. Briefkastenfirmen und Auslandskonten und gab Kapitaleinkünfte nicht oder nicht vollständig beim Finanzamt an.

Ursächlich für die Aufdeckung der Steuerhinterziehung war eine Zollkontrolle auf der Autobahn 96 im Jahr 2011. Zollbeamte einer Lindauer Kontrolleinheit hatten damals Unterlagen über Bank- und Auslandsgeschäfte und einen USB-Stick versteckt unter einer Abdeckung im Kofferraum gefunden und dies dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt, das Ermittlungen einleitete. Eine daraufhin erstattete Selbstanzeige führte nicht mehr zur Straffreiheit.

Das Urteil ist rechtskräftig. Weil der Angeklagte an der Tataufklärung mitwirkte und den Steuerschaden unverzüglich beglich, wurde die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

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