Wilfing nach Sitzung der Landes-Hauptwahlbehörde

Wiederholung in Alland, Schrattenberg und Perchtoldsdorf – Entscheidung über Ebreichsdorf wurde vertagt, Stimmen werden neu ausgezählt

St. Pölten (OTS/NLK) – In der Sitzung der Landes-Hauptwahlbehörde wurden die 19 Gemeinderatswahl-Anfechtungen in 18 Gemeinden behandelt. „Die Juristinnen und Juristen haben die Fälle genauesten geprüft und die Mitglieder der Landes-Hauptwahlbehörde haben nun entschieden: In 13 Gemeinden muss nichts mehr gemacht werden, da sich der vermeintliche Mangel nicht bestätigte, es keine Auswirkungen bei der Mandatsverteilung gab bzw. der Anfechter nicht berechtigt war. In Zeiselmauer-Wolfpassing gab eine erneute Kontrolle der Stimmen eine Mandatsverschiebung von der Liste E.Roch zu den Grünen. In Alland, Schrattenberg sowie Perchtoldsdorf muss die Wahl wiederholt werden. Die Entscheidung über die Anfechtung in Ebreichsdorf wurde vertagt“, erklärt Landtagspräsident und Vorsitzender der Landes-Hauptwahlbehörde Karl Wilfing im Anschluss an die Sitzung.

In Alland wird der Wahlvorgang ab der Kundmachung des Wahlvorschlags wiederholt: „Hier wurde die unrichtige Reihung der Wahlpartei zurecht bemängelt. Daher muss ein korrigierter Wahlvorschlag neu kundgemacht werden sowie alle notwendigen Wahlunterlagen wie Stimmzettel neu gedruckt werden.“

In Schrattenberg sowie Perchtoldsdorf muss „nur“ der Wahltag in der gesamten Gemeinde wiederholt werden – wobei auch die Fristen für die Briefwahl zu berücksichtigen sind. In Schrattenberg fehlte der Anschlag der Wahlvorschläge in der Wahlzelle und in Perchtoldsdorf gab es in rund einem Drittel der 20 Sprengel Unregelmäßigkeiten bei der Ergebnisermittlung. Wilfing: „Da so viele Sprengel in Perchtoldsdorf betroffen waren, haben wir uns dazu entschlossen, dass in der gesamten Gemeinde neu gewählt wird.“

Die Entscheidung über die Wahlanfechtung in Ebreichsdorf wurde vertagt. „Die Landes-Hauptwahlbehörde einigte sich auf eine komplette Neuauszählung der Stimmen am morgigen Dienstag. Danach fällt eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise“, informiert Präsident Wilfing.

Die Entscheidungen der Landes-Hauptwahlbehörde werden nun den betroffenen Gemeinden zugestellt. In jenen Orten, in denen der Anfechtung nicht stattgegeben wurde, müssen sich die neu gewählten Gemeinderäte innerhalb von vier Wochen ab der erfolgten Zustellung konstituieren.

In Zeiselmauer-Wolfpassing muss die Gemeindewahlbehörde das neue von der Landes-Hauptwahlbehörde korrigierte Ergebnis feststellen und kundmachen. Danach kann sich auch dort der Gemeinderat konstituieren.

In jenen Gemeinden, in denen die Wahl wiederholt werden muss, schreibt die Landesregierung einen neuen Wahltermin aus. Bis dahin bleiben die momentanen Gemeinderäte im Amt.

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