Kreislaufwirtschaft – Reparieren statt wegwerfen

Straubing (ots) – Dieses Papier bringt Schwung in den Grünen Deal der EU. Denn die Brüsseler Kommission hat mit großer Gründlichkeit die Produktpalette unserer Gesellschaft auf Wiederverwendbarkeit, Rohstoffverbrauch und CO2-Belastungen bei der Herstellung durchleuchtet. Herausgekommen ist zwar vieles, was bereits 2015 in dem damaligen Gesetz zur Kreislaufwirtschaft enthalten war – wie das „Recht auf Reparatur“. Aber nach fünf verlorenen Jahren, in denen sich kein Hersteller um die Auflagen der EU gekümmert hat, könnte nun tatsächlich etwas passieren.

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