Durchbruch im Sanktionsrecht der EU

Eine österreichische Anwaltskanzlei konnte bei der EU einen bemerkenswerten Erfolg erreichen

Wien (OTS) – Am 5. März hat der Rat der EU, dh alle Mitgliedstaaten der EU, einstimmig die Sanktionen gegen den früheren ukrainischen Premierminister Mykola Azarov aufgehoben. Damit ist er das höchstrangige Mitglied der ehemaligen Regierung, für das dies gelungen ist. Letztlich hat das Recht und vor allem das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit – gesiegt.

Entscheidend dafür war ein früherer juristischer Erfolg, den die österreichischen Anwälte Gabriel Lansky und Alexander Egger, schon zuvor Rechtsgeschichte geschrieben haben. Der Gerichtshof der EU hatte die vom Rat erhängten Sanktionen für nichtig erklärt und dabei neue, für das Sanktionsrecht wesentliche Grundsätze aufgestellt. Inzwischen haben die Unionsgerichte alle 2014 bis 2018 verhängten Sanktionen für nichtig erklärt.

Auf Basis dieser wegweisenden Rechtsprechung konnte der Rat die politisch motivierten Sanktionen nicht mehr aufrecht erhalten.

Die Rechtsanwälte Gabriel Lansky und Alexander Egger erklären zu dieser wegweisenden Entscheidung: „Die Mühlen der Union mahlen langsam – aber sie mahlen. Zumindest auf Unionsebene funktioniert das Justizsystem. Nachdem wir die Unionsgerichte überzeugen konnten, ist es nun auch gelungen, dem Rat der EU klar zu machen, an welche Vorgaben er sich zuhalten hat und dass diese einer weiteren Verlängerung der Sanktionen im Weg stehen.“

Univ.-Doz. DDr. Alexander Egger
Rechtsanwalt, Head of EU, Regulatory, PPP & State Aids bei LANSKY, GANZGER + partner
egger@lansky.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender