ReWalk Robotics kündigt Fortschritte in der Versorgung von Personen mit Rückenmarksverletzungen mit robotischen Exoskeletten durch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung an
Marlborough, Massachusetts und Berlin (ots/PRNewswire) – Das ReWalk Personal 6.0 wurde 2018 in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes in Deutschland aufgenommen und ebnete Krankenversicherungen den Weg zur Entwicklung von vertraglichen Versorgungsregelungen der geeigneten Versicherten mit einem Exoskelett
ReWalk Robotics, Ltd. (Nasdaq: RWLK) („ReWalk Robotics“ oder das „Unternehmen“), ein führender Hersteller von robotergestützter Medizintechnik für Menschen mit Behinderungen der unteren Extremitäten, hat den Abschluss des Vertrages über die Versorgung mit ReWalk Exoskelett mit einer Gruppe von Krankenkassen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bekannt gegeben, die allen anspruchsberechtigten Personen dieser Gruppe, die Versorgung mit einem ReWalk Personal 6.0 Exoskelett ermöglicht.
Dieser Vertrag, der erste in einer Reihe von zu erwartenden vertraglichen Regelungen zur Versorgung mit ReWalk innerhalb der GKV, wird von signifikanter Bedeutung für rückenmarksverletzte Personen sein. Im Rahmen dieser Vereinbarung können die Anspruchsberechtigten ein ReWalk Personal 6.0 Exoskelett, das ihnen das Stehen und Gehen wieder ermöglicht, für den häuslichen Gebrauch nach der entsprechenden Schulung und Verifizierung durch den medizinischen Dienst, erhalten. Nach Abschluss des Vertrages erfolgte die Versorgung von zunächst drei Versicherten dieser Versicherungsgruppe.
Im Jahr 2018 wurde das ReWalk Personal 6.0 Exoskelett in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands aufgenommen, welches alle zugelassenen Hilfsmittel für gesetzlich Versicherte aufführt. Diese Listung war ein entscheidender Wendepunkt, der es jeder der 105 deutschen gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht, eine vertragliche Regelung für die Versorgung mit dem ReWalk Personal 6.0 Exoskelett abzuschließen.
„Dies ist der erste in einer Reihe von Verträgen mit deutschen Versicherern, die Querschnittgelähmten bundesweit zugutekommen wird. Diese vertraglichen Regelungen, die seit unserer Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis entwickelt wurden, werden den Versorgungsprozess für die Versicherten erleichtern; sie werden in der Lage sein, nach erfolgreicher Schulung im Gebrauch und positivem Versorgungsbescheid des Versicherers, ein ReWalk System mit nach Hause zu nehmen und im Alltag zu nutzen“, sagte ReWalk-CEO Larry Jasinski. „Wir freuen uns sehr, dass wir diese lebensverändernde Technologie schneller zu den Menschen, die sie benötigen, bringen können.
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