HZA-P: Das Hauptzollamt Potsdam informiert über die Postabfertigung von zu Hause

Potsdam (ots) – Das Hauptzollamt Potsdam und die Zollämter bleiben weiter geöffnet, sodass die Abfertigung auch in Corona-Zeiten weiter stattfinden kann.

Angesichts der Corona-Situation werden die Beteiligten und Besucher im Hinblick auf die Postabfertigung gebeten, auf ein persönliches Erscheinen zu verzichten. Stattdessen bittet das Hauptzollamt um telefonische Kontaktaufnahme.

Telefonnummer Zollamt Velten: 03304 50852-0
Telefonnummer Zollamt Ludwigsfelde: 03378 8667-0
Telefonnummer AbfSt Brandenburg: 03381 306505-0
Telefonnummer AbfSt Neuruppin: 03391 8699020
Telefonnummer AbfSt Perleberg: 03876 6184700 Insbesondere weist das Hauptzollamt Potsdam auf die Möglichkeiten hin, die Postsendungen von zu Hause abzufertigen. Das Hauptzollamt bietet hierfür folgende Möglichkeiten an:

1. Postabfertigung von zu Hause
2. Nachträgliche Postverzollung – Vertretung durch die Deutsche Post
AG Weitere Informationen auf www.zoll.de im Bereich Informationen zu den Auswirkungen der Coronakrise.

Zusatzinformationen:

Postabfertigung von zu Hause

Wenn Sie die Benachrichtigung der Deutschen Post AG erhalten, dass Ihre Sendung beim Zollamt liegt, setzen Sie sich bitte zeitnah mit diesem telefonisch in Verbindung.

Nach Kontaktaufnahme mit Ihrem Zollamt erhalten Sie eine Erklärung, die Sie mit den erforderlichen Ausdrucken der fehlenden Unterlagen innerhalb der Lagerdauer Ihrer Sendung beim Zollamt diesem zusenden können. Die Lagerdauer beträgt bei Briefsendung 7 Tage und bei Paketsendung 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Sendung durch die Deutsche Post AG an das Zollamt, d.h. diese Frist kann bereits laufen, obwohl Sie von der Deutschen Post AG noch keine Benachrichtigung erhalten haben.

Nach Erhalt Ihrer Unterlagen fertigt das Zollamt die Sendung ab. Nach erfolgter Abfertigung unter ggf. Zahlung der Einfuhrabgaben, kann Ihnen Ihre Sendung zugeschickt werden. Hierzu ist eine vorherige Übermittlung einer Postwertmarke erforderlich, da die Deutsche Post AG oder ein Post- und Kurierdienstleister, der Ihre Sendung während der Öffnungszeiten beim Zollamt abholt, für den Transport Ihrer Sendung einen erneuten Beförderungsauftrag (Inlandfrankierung mit Haftung für Paketsendungen) benötigt.

Nachträgliche Postverzollung“ – Vertretung durch die Deutsche Post AG

Die Deutsche Post AG bietet als Serviceleistung die „nachträgliche Postverzollung“ an. Wenn Sie nicht persönlich zum Zollamt kommen können, vertritt Sie die Deutsche Post AG bei der zollrechtlichen Abfertigung Ihrer Postsendung. Die Servicegebühr in Höhe von 28,50 Euro wird zusätzlich zu den eventuell anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) erhoben.

Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, senden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular und die weiteren Unterlagen an das Zollamt. Das Antragsformular wird Ihnen zusammen mit dem Benachrichtigungsschreiben zugeschickt.

Das Zollamt wird die Sendung dann der Deutschen Post AG zur Verzollung bei einer Zentralstelle übergeben.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Potsdam
Pressestelle
Martin Dittmar
Telefon: 0331 2308 113
E-Mail: Presse.HZA-Potsdam@zoll.bund.de
www.zoll.de


Original-Content von: Hauptzollamt Potsdam, übermittelt durch news aktuell