Homeoffice auf Zeit – So können Sie die Kosten steuerlich absetzen
Neustadt a. d. W. (ots) – Anmoderationsvorschlag: Normalerweise kommt man morgens ins Büro und hat dort Schreibtisch, Stuhl, Computer, Telefon, Drucker, usw. Aber was ist in Zeiten von Corona schon normal? Aktuell ist der Arbeitsplatz von vielen das Homeoffice. Das heißt, sie sitzen am Esstisch, auf der Couch oder richten sich irgendwo eine Arbeitsecke ein. Telefoniert wird übers heimische Festnetz oder das eigene Handy. Wer Glück hat, bekommt einen Laptop vom Arbeitgeber gestellt. In der Regel sitzt man aber am privaten Computer mit Login-Zugriff auf den betrieblichen Server. Wenn man so arbeiten muss, entstehen natürlich auch Kosten, auf denen viele sitzen bleiben. Welche Kosten man fürs Homeoffice absetzen kann, weiß Mario Hattwig.
Sprecher: Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, also zum Beispiel bei Journalisten, kann man die Kosten dafür zu hundert Prozent als Werbungskosten absetzen.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 14 Sek.): „Wer sein Arbeitszimmer nur für bestimmte berufliche Aufgaben nutzt, weil er beim Arbeitgeber dafür keinen Arbeitsplatz hat, der kann maximal 1.250 Euro im Jahr absetzen. Das gilt zum Beispiel für Lehrer oder auch für Außendienstmitarbeiter.“
Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Essentiell, um überhaupt Kosten absetzen zu können, ist, dass das Arbeitszimmer ein separater Raum ist. Ein Durchgangszimmer, der Küchentisch oder die Ecke im Wohnzimmer erkennt das Finanzamt nicht an.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 35 Sek.): „Das heißt also, wer wegen der aktuellen CoronaKrise über mehrere Wochen im Homeoffice in seiner Arbeitsecke im Wohnzimmer sitzt, der geht nach geltendem Steuerrecht leider leer aus. Wir als VLH sagen, dass angesichts der CoronaKrise auch die Kosten für die Arbeitsecke anerkannt werden sollten. Ganz konkret heißt das, die Bundesregierung und das Finanzministerium sollten für die Steuererklärung 2020 wirklich die tatsächlichen Kosten für eine Arbeitsecke anerkennen und eben auch anteilig die Kosten für Strom, für Telefon, die Miete, aber auch für den privat finanzierten Bürostuhl, den Computer, den Drucker.“
Sprecher: Alle Betroffenen sollten sich schriftlich vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, in welchem Zeitraum sie von zu Hause aus arbeiten mussten. Man sollte auch einen genauen Plan von seiner Arbeitszeit im Homeoffice machen sowie Rechnungen für Druckerpapier, Schreibmaterial, Strom- oder Telefonkosten aufbewahren. Informieren kann man sich hierzu auf der Internetseite der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 12 Sek.): „Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen übrigens allen Arbeitnehmern und Rentnern auch jetzt während der Corona-Krise zur Verfügung. Unsere Mitglieder erhalten rund 1300 Euro in Erstattungsfällen vom Staat zurück.“
Abmoderationsvorschlag: Laut aktuellem Steuerrecht kann man die Kosten fürs Homeoffice nur absetzen, wenn man ein separates Arbeitszimmer hat. Arbeitnehmer, die aktuell in einem improvisierten Homeoffice sitzen – zum Beispiel in einer Arbeitsecke – würden leer ausgehen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe fordert aber, in der aktuellen Situation diese Regelung zu lockern. Mehr Infos finden Sie unter vlh.de.
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