BPOLI-OG: Bundespolizei stellt Verstöße gegen Corona Verordnung fest

Kehl (ots) – Wegen eines fehlenden triftigen Einreisegrundes wurde heute Mittag ein französischer Staatsangehöriger am Grenzübergang in Altenheim zurückgewiesen. Nur wenige Minuten später versuchte er erneut am Grenzübergang Kehl Europabrücke einzureisen. Seine Personalien wurden festgestellt und bezüglich des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.

Auch ein rumänischer und ein französischer Staatsangehöriger, die beide ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen sich wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verantworten. Beide kamen heute am Grenzübergang Kehl Europabrücke zur Einreise und gaben an, aus rein privaten Gründen in Frankreich gewesen zu sein. Ihre Personalien wurden festgestellt und an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.

Weil ein kosovarischer und ein französischer Staatsangehöriger im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen heute Mittag an der Kehler Europabrücke angaben nach Kehl fahren zu wollen um zu tanken, wurden ihre Personalien erhoben. Zusätzlich wurde auf Anordnung der zuständigen Verwaltungsbehörde eine Sicherheitsleistung von je 150 Euro einbehalten, da ein Verstoßes gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorlag. Beide wurden nach Frankreich zurückgewiesen.

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