Aktionärsvertreter fordern mehr Informationen bei Online-Hauptversammlungen – „Rede von Vorständen und Aufsichtsräten vorab veröffentlichen“
Köln (ots) – Aktionärsvertreter fordern von Unternehmen umfassende Informationen, bevor diese Online-Hauptversammlungen abhalten. „Wir erwarten, dass die Redebeiträge des Vorstands und des Aufsichtsrats einige Tage vor dem Ende des Fragerechts den Aktionären zur Verfügung gestellt werden“, sagte Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe): „Dass Fragen auf Basis der Beiträge gestellt werden, ist der übliche Ablauf, den wir auch bei virtuellen Hauptversammlungen beibehalten wollen.“ Weil Hauptversammlungen in Form physischer Treffen während der Corona-Krise keine Option sind, hat der Bundestag Ende März erstmals virtuelle Aktionärstreffen ermöglicht. Der Leverkusener Pharma- und Agrochemiekonzern Bayer ist am 28. April die erste deutsche Aktiengesellschaft, die eine reine Online-Hauptversammlung abhält. Aktionäre dürfen virtuell zwar Fragen stellen, müssen diese jedoch spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einreichen. Gerade jetzt in der Krise hätten Aktionäre viele Fragen, sagte Tüngler der Zeitung: „Diesem Umstand müssen die Unternehmen gerecht werden.“ Das Unternehmen möge manche Aktionärsfragen für lapidar halten, sagte Ingo Speich, Leiter Nachhaltigkeit und Corporate Governance bei der Fondsgesellschaft Deka Investment, „aber der Diskurs zwischen Aktionären einerseits und Aufsichtsrat und Vorstand andererseits ist wichtig.“
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