Beatrix von Storch: Ostern gemeinsam in den Kirchen feiern – und nicht als Videostream
Berlin (ots) – Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7. April ihr Positionspapier Corona-Krise verabschiedet und fordert unter Punkt 11. Christliches Osterfest: Den christlichen Gemeinden ist unter Berücksichtigung der (im AfD-Positionspapier) aufgeführten Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, das Osterfest 2020 in den Kirchen zu feiern. Zu den aufgeführten Schutzmaßnahmen zählen unter anderem die Einhaltung von Hygieneregeln und die Einhaltung von Abstandsregeln. Ebenso muss das konsequente Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen durchgesetzt werden.
Dazu teilt die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Beatrix von Storch, mit:
„Ostern muss in unseren Kirchen gemeinsam gefeiert werden dürfen – und nicht nur als Videoübertragung. Natürlich unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln.
Die Baumärkte dürfen in fast allen Bundesländern geöffnet bleiben, aber Kirchen dürfen mit ihren Gläubigen nicht den höchsten aller Feiertage gemeinsam feiern? Wenn die Baumärkte geöffnet sind, dann dürfen die Kirchen nicht geschlossen sein. Gerade jetzt, wenn sich die Menschen in der Krise auch nach seelischem Beistand und christlicher Gemeinschaft sehnen, ist es unverständlich, wenn Politik und Gerichte hier so massiv in die Religionsfreiheit eingreifen.
Als AfD-Fraktion fordern wir: Den christlichen Gemeinden muss es möglich sein – mit entsprechenden Schutzmaßnahmen – das Osterfest 2020 in den Kirchen öffentlich zu feiern.“
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
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