DS-GVO wird in Bayern bürgernah umgesetzt – Brossardt: „Informationspflichten und Auskunftsansprüche sind zu umfassend“
München (ots) – Am 25. Mai jährt sich zum zweiten Mal das Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. zieht im Hinblick auf die Umsetzung der Regelungen in Bayern eine positive Bilanz. „Die Regelungen wurden in Bayern bürgernah umgesetzt.Der Grundsatz ‚Hilfen statt Strafen‘, den die Bayerische Staatsregierung verfolgt, hat zu einer sehr praxistauglichen Implementierung der DS-GVO beigetragen. Nachgesteuert werden muss aber bei der Eindämmung der Bürokratie“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Insgesamt bewertet die vbw es positiv, dass mit der DS-GVO einheitliche Regelungen für alle EU-Mitgliedstaaten geschaffen wurden und international jetzt mehr Klarheit im Umgang mit dem europäischen Datenschutz herrscht.
Die vbw begrüßt auch, dass Betriebsvereinbarungen für Datenverarbeitungen auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wurden und das Schriftformerfordernis bei der Einwilligung zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis weggefallen ist. Brossardt: „Dies war ein wichtiger Schritt, um im digitalen Zeitalter auf unbürokratischem Weg Einwilligungen der Mitarbeiter einholen zu können.“
An anderen Stellen bescheinigt die vbw dem Gesetzgeber indes weiterhin einen Hang zu überzogener Bürokratie, etwa bei den umfassenden Informations- und Auskunftspflichten gegenüber den von der Datenverarbeitung Betroffenen. Brossardt: „Wenn allen Beteiligten klar ist, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden oder die Datenerhebung auf Wunsch des Betroffenen geschieht, etwa, wenn ein Kunde eine Visitenkarte übergibt, sollte keine zusätzliche Information nötig sein. Der Auskunftsanspruch wird von vielen Gerichten weit ausgelegt. Wir fordern daher eine Klarstellung des Gesetzgebers, dass keine Kopien von internen Akten oder von E-Mail-Korrespondenz herausgegeben werden müssen. Zudem sollte bei massenhaften Auskunftsersuchen ohne Grund für eine Datenverarbeitung die Auskunft verweigert werden dürfen, um Missbrauch zu verhindern.“
Beim Vollzug des neuen Datenschutzrechts durch die Aufsichtsbehörden fordert die vbw eine einheitliche Anwendung der Regelungen in der ganzen EU. „Hier sind derzeit noch weitere Abstimmungen notwendig, beispielsweise zum datenschutzkonformen Einsatz von WhatsApp, Facebook-Fanpages und Twitter-Accounts. Wir brauchen klare und praktikable Vorgaben“, sagte Brossardt.
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