Anwalt kommentiert heutiges lang erwartetes BGH-Urteil: „Cookie-Entscheidung sorgt für einheitliche Regeln“
Berlin (ots) – BGH entscheidet im Cookie-Verfahren über Anforderungen an die Einwilligung zum Setzen von Cookies. Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen Online-Gewinnspielveranstalter geklagt. Der Streit über voreingestellte Häkchen und aktives Ankreuzen von Einwilligungsfeldern zog sich bis zum EuGH.
Der auf Datenschutz und IT-Sicherheit spezialisierte Rechtsanwalt Carsten Kociok von der internationalen Kanzlei Greenberg Traurig Germany betont:
„Die heutige Entscheidung hat weitere Klarheit auf einem äußerst unklaren Gebiet gebracht. Was aufgrund der Sonderregelungen im deutschen Telemediengesetz lange Zeit umstritten war, hat der BGH nun durch Übernahme der EuGH Rechtsprechung geklärt. Entsprechend müssen Nutzer auch in Deutschland bei zahlreichen Cookies ausdrücklich ihre Zustimmung erklären.“
Über Greenberg Traurig
Greenberg Traurig ist eine führende internationale Transaktionskanzlei an weltweit 41 Standorten. In Deutschland beraten rund 70 Anwälte schwerpunktmäßig Transaktionen in den Branchen Immobilien, Technologie und Telekommunikation, Medien und Entertainment sowie Infrastruktur.
Die Kanzlei zeichnet sich durch ihren integrierten Beratungsansatz aus, der juristische Kompetenz mit umfassenden Branchenkenntnissen verbindet. Dafür werden die Anwälte von führenden Anwaltsverzeichnissen regelmäßig empfohlen. Das vom Handelsblatt veröffentlichte „Best Lawyers Ranking“ zeichnete das Team 2019 erneut mit dem Qualitätssiegel „Deutschlands beste Anwälte“ aus.
Greenberg Traurig wurde 1967 in den USA gegründet. Weltweit beraten 2200 Anwälte in den USA, Europa, Asien und Lateinamerika innovative Unternehmen.
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