Weinberg: Wir unterstützen Familien in der Corona-Pandemie und schaffen finanzielle Sicherheit
Berlin (ots) – Verlängerung der Entschädigungsleistung für Eltern bei geschlossenen Kitas und Schulen
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, beschlossen. Die gesetzliche Umsetzung der Regelung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz). Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
„Viele Eltern können immer noch nicht vollständig arbeiten gehen, weil sie ihre Kinder zu Hause wegen geschlossener oder nur eingeschränkt geöffneter Kindergärten und Schulen betreuen. Oftmals bedeutet das: Es fehlt Geld in der Familienkasse und Eltern sorgen sich um die finanzielle Zukunft ihrer Familie. Das werden wir als Union familienpolitisch nicht akzeptieren.
Wir unterstützen daher in der Corona-Pandemie Eltern in schwierigen Situationen, schaffen finanzielle Sicherheit und stärken damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wir ergänzen deshalb jetzt die bisherige Regelung zum Lohnersatz für Eltern: Ersetzt werden weiterhin 67 Prozent des Verdienstausfalls monatlich. Die Dauer der Lohnfortzahlung verlängern wir von sechs auf bis zu zehn Wochen für jedes Elternteil, das die Kinder betreut. Insgesamt können Eltern damit ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung haben. Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Dieser Zeitraum von zehn beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück ausgeschöpft werden. Hier ist eine Verteilung der Entschädigungsleistung über mehrere Monate – oder innerhalb eines Monats auf mehrere Tage – möglich. Damit wollen wir auch den unregelmäßigen Betreuungszeiten von Kindergärten und Schulen gerecht werden. Eltern erhalten damit ein Höchstmaß an Flexibilität.
Eltern von behinderten Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Kindern sind ebenfalls betroffen und werden deshalb von uns auch unterstützt. Denn die Tagesförderstätten und Werkstätten für behinderte Menschen sind momentan vielfach geschlossen. Aus diesem Grund schaffen wir künftig auch für sie eine Lohnfortzahlung – und zwar unabhängig vom Alter der behinderten Kinder.“
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