169 Stunden Lauschangriff der Justiz im Grasser-Prozess
Wie der KURIER erfuhr, werden die Grasser-Anwälte heute einen Antrag auf Befangenheit des gesamten Schöffensenats einbringen.
Wien (OTS) – Der Grund ist, dass rund 30 Minuten vor jeder Gerichtsverhandlung seit Dezember 2017 und auch während der Pausen die Gespräche der Anwälte mit den Angeklagten vom Gericht per Ton und Video aufgenommen wurden.
Das Gericht filmt seit Prozessstart im Dezember die Aussagen von Zeugen und Angeklagten mit, um die Protokollierung des Grasser-Prozesses fehlerlos abzuwickeln.
Wie der KURIER von den Grasser-Anwälten Norbert Wess und Manfred Ainedter erfuhr, hat das Gericht aber 169 Stunden außerhalb der Gerichtsverhandlung in Ton und Bild aufgenommen, und das gleich in fünf Kameraeinstellungen, sodass fast der gesamte Gerichtsaal gefilmt wurde inklusive Journalisten und Prozessbesucher. Die Gespräche in der Prozesspausen zwischen Anwalt und Angeklagten sind, sofern sie im Gerichtssaal stattgefunden haben, zu sehen und auch zu hören. Das sei klar rechtswidrig.
Rupert Wolff, Chef der Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, sagt im KURIER-Interview dazu:„Dieser Lauschangriff verletzt die anwaltliche Verschwiegenheit. Es ist sehr bedenklich, wenn 20 bis 30 Minuten vor der Verhandlung die Gespräche und in den Verhandlungspausen aufgezeichnet werden. Die Gespräche zwischen Anwalt und Angeklagten sind nicht für Dritte bestimmt. Das ist ein Grundrecht.“ Ähnlich sieht das auch der Linzer Professor an der Johannes-Kepler-Universität in Linz Alois Birklbauer. Er hat für Grasser ein Gutachten erstellt. Gegenüber dem KURIER sagt er: „Was hier passiert ist, ist eine neue Qualität der Überwachung.“ Birklbauer sieht auch den Tatbestand des Amtsmissbrauchs seitens der Richterin Marion Hohenecker.
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