
DPolG Bayern: Gewalt gegen Polizeibeamte bleibt alltägliches Problem – Zahlen beim tätlichen Angriff steigen enorm
München (ots) – Der Vizechef des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Jürgen Köhnlein, zeigt sich hinsichtlich des veröffentlichten Lagebildes „Gewalt gegen Polizeibeamte 2019“ enttäuscht. „Obwohl wir unsere Polizeibeschäftigten immer besser ausstatten und es neue Straftatbestände gibt, nimmt die Zahl der Übergriffe zu.“ Das zeige, dass auch weiterhin die Achtung vor der Durchsetzung der Staatsgewalt ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellt, das endlich angepackt werden muss. „Staatsbedienstete in Ausübung ihres Dienstes dürfen auch nicht Opfer radikaler Meinungsäußerungen werden!“
Innenminister Joachim Herrmann hatte bei seiner Pressekonferenz über eine Gesamtzunahme im Jahresvergleich von 3,5 % berichtet. „Gerade die 2.600 körperlich verletzten Polizistinnen und Polizisten können nicht akzeptiert werden“, so Köhnlein. Gerade der tätliche Angriff, bei dem keinerlei unmittelbarer polizeilicher Eingriff stattfindet und der Täter aus Allgemeinsituationen heraus angreift, ist ein großes Problem. „Was in Menschen vorgeht, die einen Polizisten ohne erkennbaren Grund angreifen, kann ich nicht erklären. Dazu sind nicht einmal Psychologen richtig im Stande!“, resümiert Köhnlein. Dass von den drei bayerischen Polizisten, die Opfer eines Totschlagsdeliktes wurden, keiner gestorben ist, ist eher dem Glück zuzurechnen. So sei das Leben eines Münchner Kollegen nach einem Messerangriff im Dezember 2019 in einem Münchner U-Bahnhof an einem seidenen Faden gehangen.
Die Bundesstatistik wirft auch kein gutes Licht auf die Großstädte. Bei der Häufigkeitszahl der tätlichen Angriffe stellt Bayern mit Landshut und Rosenheim die Spitzenreiter. Zusammen mit Bamberg und Augsburg finden sich somit vier bayerische Städte unter den TOP 10.
Erfreulich ist, dass das Land Bayern im Bereich des öffentlichen Dienstes reagiert hat. Eine auf Initiative des bayerischen Beamtenbundes eingesetzte Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Finanzministeriums hat die Arbeit aufgenommen. Diese wird Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst intensiver beleuchten.
Eine Lücke bleibt aber: Der Arbeitgeber „Freistaat“ muss in gleicher Weise wie bei den Beamten den Rückhalt für seine Tarifbeschäftigten zum Ausdruck bringen. Deshalb müssen Angriffe z.B. gegen Verkehrsdienstangestellte gleichermaßen im Lagebild erfasst werden. Und es braucht eine vergleichbare Regelung zur Erfüllungsübernahme, damit deren Anspruch auf Schmerzensgeld ebenso auf den Freistaat als Arbeitgeber übertragen werden kann, wie bei den Beamten.
„Wir kommen nicht umher, die gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit dieser zunehmenden Gewaltbereitschaft weiter zu führen, um Verbesserungen zu erzielen“, so Köhnlein. „Von Seiten der Polizei wird dazu viel beigetragen. Durch eine bestmögliche Ausbildung und Ausrüstung wird die Grundlage dafür geschaffen. Eine kompetente und verhältnismäßige Bewältigung der immer wieder durch Gewalttaten geprägten Einsatzsituationen wird so im Polizeialltag ermöglicht.“
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