
HZA-HN: Zoll prüft Baustellen: Sieben illegale Arbeitnehmer festgestellt
Heilbronn (ots) – Am 18. Mai 2020 überprüften Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) fünf Arbeiter auf einem Objekt in einer Neckargemeinde im Landkreis Ludwigsburg. Die Männer waren mit Abladen und Aufbau eines Gerüstes an einem Gebäude beschäftigt.
Bei den Personenbefragungen wiesen sich die Männer, die zwischen 22 und 38 Jahre alt waren, mittels ihrer kosovarischen Reisepässe aus. Von einem Gerüstbauunternehmen aus einer Heilbronner Landkreisgemeinde hatte die slowenische Firma, die sie angestellt hat, den Auftrag für die Montage eines Fassadengerüsts vor Ort erhalten. Als vermeintliche Arbeitsberechtigungsnachweise legten sie befristete slowenischen Aufenthaltstitel vor. Damit dürfen sie innerhalb der darin angegebenen Zeiträume nur in Slowenien arbeiten. Ein bis zu 90-tägiger Aufenthalt in Deutschland im Rahmen eines touristischen Aufenthaltes wäre zwar auch zulässig, erlaubt aber nicht, in Deutschland dann auch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. In Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde konnte für die fünf Arbeiter der Verdacht eines illegalen Aufenthaltes in Deutschland nicht ausgeräumt werden. Daher wurden die Pässe sowie die slowenischen Aufenthaltstitel einbehalten und zur weiteren Prüfung an das Ausländeramt weitergegeben. Bis zur Vorsprache vor Ort beim Ausländeramt erhielten sie Ausweisersatzdokumente. Gegen alle Männer leiteten die Zöllner Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der unerlaubten Beschäftigungsaufnahme in Deutschland ein.
Bei der Prüfung eines anderen Bauprojektes im Landkreis Ludwigsburg wurden bereits am 13. Mai zwei mutmaßliche Schwarzarbeiter festgestellt. Sie wiesen sich bei der Prüfung mit bosnischen Dokumenten und auch mit einer befristeten slowenischen Aufenthaltsgestattung aus. Auch diese Pässe und Aufenthaltsgenehmigungen wurden einbehalten und an das zuständige Ausländeramt weitergegeben. Gegen die beiden 28- und 31-jährigen Männer leitete der Zoll entsprechende Verfahren ein.
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