Salzburger Leiharbeiter per WhatsApp „rausgeschmissen“
Produktionsgewerkschaft kritisiert Missbrauch von „einvernehmlichen Auflösungen“ in der Arbeitskräfteüberlassung
Salzburg (OTS) – „Wir sind gerade von Leiharbeitsfirmen einiges gewohnt, aber mit dieser Geschichte wurde ein neuer Tiefpunkt erreicht“, ärgert sich Daniel Mühlberger, Salzburger Landessekretär der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) über den Fall eines Leiharbeiters, der per WhatsApp zu einer einvernehmlichen Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gebracht wurde. Indem LeiharbeiterInnen zu einer einvernehmlichen Auflösung gedrängt werden, erspart sich der Arbeitgeber praktisch alle arbeitsrechtlichen Ansprüche, die bei einer einseitigen Kündigung entstehen würden. Am Schluss wünscht der Firmenvertreter dem eben arbeitslos gewordenen Leiharbeiter „eine erholsame, entschleunigte Zeit“ – mit Daumen-rauf- und Grinse-Emojis und dem Hinweis am Montag gleich beim AMS anzurufen. „Zynischer geht es kaum mehr, da verschlägt es einem einfach die Sprache“, sagt Mühlberger.
Im vorliegenden Fall wurde dem Leiharbeiter von seinem Arbeitgeber am 24. März per WhatsApp-Nachricht mitgeteilt, dass der Betrieb, an den der Arbeitnehmer überlassen war, die Überlassung mit diesem Tag beendet hat. Mitgeschickt wurde ein Foto mit einem Schreiben zur Beendigung des Dienstverhältnisses mit der Bitte, dieses zu bestätigen – „Austrittsgrund: Einverständliche Lösung“. „Die Selbstverständlichkeit, mit der hier automatisch und alternativlos das Mittel der einvernehmlichen Auflösung missbraucht wird, ist atemberaubend“, kommentiert der PRO-GE Landessekretär. „Das zeigt sehr deutlich, dass mindestens in dieser Leiharbeitsfirma eine normale Kündigung oder gar ein Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses auch in der überlassungsfreien Zeit, wie es in Kollektivvertrag und Arbeitskräfteüberlassungsgesetz eigentlich vorgesehen ist, noch nicht einmal in Betracht gezogen wird.“
Statt unterschreiben, Gewerkschaft kontaktieren!
„Die PRO-GE kritisiert diesen Missbrauch seit einer gefühlten Ewigkeit“, sagt Mühlberger. Rechtlich sei dem Problem aber kaum beizukommen, sobald die einvernehmliche Auflösung einmal unterschrieben ist. Und auch politisch stehen die Zeichen eher in die falsche Richtung, kritisiert Mühlberger die Abschaffung der Auflösungsabgabe mit 1. Jänner: „Das war gerade für die Leiharbeit ein komplett falsches Signal. Die Auflösungsabgabe gehört besser gestern als heute wieder eingeführt, idealerweise mit einem deutlich höheren Betrag als den bisherigen 131 Euro.“ Einmal mehr wiederholt der PRO-GE Landessekretär jedenfalls den Appell an alle Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter: „Wenn eine einvernehmliche Auflösung vorgelegt wird, nicht unterschreiben, sondern so rasch als möglich bei der Gewerkschaft PRO-GE melden!“
Stehzeiten sind zu bezahlen
„Die sogenannten Stehzeiten sind zwangsläufig Teil des Geschäftsmodells Arbeitskräfteüberlassung und daher grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen“, stellt Mühlberger fest. Der Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung regelt auch, dass aufgrund der Beendigung einer Überlassung gerade nicht gekündigt werden darf. „Seit sieben Jahren gibt es auch den Sozial- und Weiterbildungsfonds, der eine sinnvolle Nutzung der Stehzeiten zur Weiterqualifizierung fördert und ermöglicht. Aktuell steht die Corona-Kurzarbeit auch für Arbeitskräfteüberlasser zur Verfügung. Bessere Alternativen zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der Stehzeit sind also vorhanden.“
Trotzdem „parken“ viele Leiharbeitsfirmen ihre Beschäftigten in der überlassungsfreien Zeit lieber beim Arbeitsmarktservice. „Nicht genug, dass sie damit die Kosten für die Stehzeit der Allgemeinheit umhängen, bringen sie mittels angeblich ‚einvernehmlicher‘ Auflösung auch noch den Arbeitnehmer um seine Kündigungsansprüche“, kritisiert Mühlberger. Diese Ansprüche belaufen sich schnell einmal auf einen Monatslohn und mehr. Vielen überlassenen Arbeitskräften die rechtlichen Unterschiede kaum bewusst, dazu sind gerade LeiharbeiterInnen leicht unter Druck zu setzen. „Gerne wird eine Wiedereinstellung versprochen, sobald sich eine Möglichkeit ergibt. Dass eine Weigerung, die ‚Einvernehmliche‘ zu unterschreiben, die Chancen nicht verbessert, muss dann eigentlich gar nicht mehr dazugesagt werden.“ Tatsächlich wurde auch im vorliegenden Fall eine Wiedereinstellungszusage angeboten.
Daniel Mühlberger
Landessekretär PRO-GE Salzburg
Tel.: +43 662 876453,
Mobil: +43 664 6145 127
Email: daniel.muehlberger@proge.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender