ZOLL-HH: Zollfahndungsamt Hamburg nimmt Top Darknet Händler fest
Hamburg (ots) – Zollfahndungsamt Hamburg nimmt Top Darknet Händler fest
Ermittler des Zollfahndungsamtes Hamburg haben im Mai 2020 einen 42jährigen Deutschen festgenommen, der im Bundesgebiet als einer der Top 20-Darknethändler galt und unter einem Pseudonym verschiedene Arten von Rauschgift in nicht geringen Mengen verkauft haben soll.
Im Rahmen einer groß angelegten Aktion unter Beteiligung von Spezialeinheiten des Zollfahndungsamtes und Unterstützungskräften anderer Behörden durchsuchten Ermittler Wohnanschriften und Gewerbeimmobilien in Hamburg. Hierbei wurden diverse Beweismittel wie Rauschgift verschiedener Arten sowie elektronische Speichermedien sichergestellt und hohe Vermögenswerte gesichert.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte zunächst eine Observierung des vermutlichen Haupttäters und die Beschlagnahme von Postsendungen beantragt. Anschließend stellten langwierige und komplexe Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg und des Zollfahndungsamtes auf den Handelsplattformen im sogenannten Darknet, bezüglich der Zahlungswege der in diesen Rauschgiftgeschäften oftmals genutzten Cryptowährungen (z.B. sogenannte „Bitcoins“) und die durch den vermutlichen Haupttäter in verschiedenen Postverteilzentren zum Versand des Rauschgiftes an die deutschland- und europaweit ansässigen Empfänger eingelieferten Briefe die Ermittler vor große Herausforderungen. Der Beschuldigte hatte wöchentlich 300 – 400 Briefsendungen mit Drogen verschiedener Art, nachdem diese in seinem Darknet-Shop bestellt worden sind, versandt. Tausende von positiven Bewertungen der Käufer in den verschiedenen Darknet-Plattformen zeugten von der „Zuverlässigkeit“ des Hamburgers und zeigten zudem auf, dass er diese Art von Geschäft offensichtlich schon länger betrieben hat.
Am Tag der Festnahme und Durchsuchungen verlud der Beschuldigte gerade circa 180 Briefe in seinem Auto, als der Zugriff durch eine Spezialeinheit des Zollfahndungsamtes Hamburg erfolgte. Diese Briefe, welche Drogen wie u.a. Marihuana, Kokain und Amfetamin, enthielten, beabsichtigte der Täter in ein Postamt zu bringen. Der Hamburger lagerte in den eigens für das Verpacken der Drogen angemieteten Räumlichkeiten unterschiedliche Arten von Drogen wie Marihuana, Haschisch, Kokain, MDMA, Ecstasy und Amfetamin, um diese „just in time“ in die Briefumschläge verpacken und versenden zu können. Für den Versand nutzte er verschiedene Postämter im norddeutschen Raum.
Frank Nielsen, Sprecher des Zollfandungsamts Hamburg: Dieses Verfahren zeigt erneut, dass die Zollfahndung im Kampf gegen die grenzüberschreitende Rauschgiftkriminalität gut aufgestellt ist und auch der Handel mit Drogen im sogenannten Darknet, mit seiner Anonymisierung und Verschlüsselung, aufgedeckt und ermittelt wird.
Die weiteren Ermittlungen gegen die Besteller und Abnehmer der Drogen, die Auswertung der sichergestellten Computer sowie die Finanzermittlungen dauern an, daher können über diese Presseinformation hinaus keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
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