HZA-HB: Bremerhavener Zoll beschlagnahmt Motorrad / Trotz Originalware liegt ein Verstoß gegen das Markengesetz vor
Bremen (ots) –
Bereits am 10. April 2020 haben Zöllner des Zollamts Bremerhaven ein
aus den USA eingeführtes Motorrad mit dem Aufdruck „Boss Hoss Cycles“
beschlagnahmt. Obgleich es sich um ein Originalmotorrad handelte, war
das Fahrzeug vom Hersteller, der über die Rechte an der Marke
verfügt, ursprünglich für den amerikanischen Markt bestimmt gewesen
und hätte nur mit seiner Zustimmung nach Europa importiert werden
dürfen. „Der Fachbegriff für diesen Verstoß gegen das Markenrecht lautet
„Parallelimport“. Der Einführer versucht dabei von den oft
günstigeren Bedingungen außereuropäischer Märkte zu profitieren“,
erläutert Nicole Tödter, die als Leiterin des Hauptzollamts Bremen
auch für das Zollamt Bremerhaven zuständig ist. „Hierbei wird die
unterschiedliche Preispolitik des Herstellers für die verschiedenen
Marktregionen unterlaufen. Im vorliegenden Fall hat uns der
Hersteller beauftragt, solche Importe zu beschlagnahmen“, so Tödter
weiter. Der Rechteinhaber hat in der Zwischenzeit eine Vereinbarung mit dem
Einführer getroffen. Die Beschlagnahme konnte daraufhin aufgehoben
werden. In ähnlichen Fällen kam es jedoch schon zu Prozessen zwischen
den Rechteinhabern und Einführern. Auch die Zerstörung der
eingeführten Ware ist bei Verstößen gegen das Markenrecht nicht
ausgeschlossen. Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
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Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
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