Frei: Rot-rot-grünes Gesetz könnte Einsatz von Spezialkräften des Bundes erschweren

Berlin (ots) – Antidiskriminierungsgesetz würde dann auch Terrorismusbekämpfung schwächen

Die Kritik am Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wächst. Nun droht Bundesinnenminister Horst Seehofer mit Konsequenzen: Er will vorerst keine Beamten der Bundespolizei mehr zu Einsätzen in die Hauptstadt schicken. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:

„Mit dem Antidiskriminierungsgesetz hat sich die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung ein dickes Eigentor geschossen. Nicht nur, dass einzelne Bundesländer bereits prüfen, ob sie überhaupt noch Einsatzkräfte in die Hauptstadt schicken wollen, um bei Großeinsätzen Amtshilfe zu leisten. Nun bringt sich Berlin auch noch um die Unterstützung durch die Bundespolizei, denn natürlich kann das Bundesinnenministerium nicht riskieren, dass seine Uniformträger zum Ziel willkürlicher Anschuldigungen durch Verdächtige werden.

Das kann weitreichende Folgen haben – die Bundespolizei deckt zahlreiche Spezialfähigkeiten ab, auch in der Terrorismusbekämpfung. So unterhält die Bundespolizei mit den Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE+) spezialisierte Polizeikräfte zur Terrorbekämpfung, die die Reaktions- und Durchhaltefähigkeit der Bundespolizei im Falle eines terroristischen Anschlags erhöhen und die GSG 9 bei Terror- und Sonderlagen entlasten sollen. Die Aufgabe dieser Einheiten ist es, Angreifer bei Gefährdungslagen zu binden und Unbeteiligte zu schützen. Nun muss in einer Einsatzlage im Zweifel noch einmal separat abgewogen werden, ob man diese Polizisten der zusätzlichen Gefahr aussetzt, zum Ziel beliebiger Unterstellungen durch Tatverdächtige zu werden.“

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