Presserklärung – Bundestag beschließt Rentensicherheit und medizinische Kompetenzzentren für Conterganopfer / Contergannetzwerk begrüßt das mit großer Freude
Ostfildern, Berlin (ots) – Mit einem von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages getragenen neuen Gesetz erhalten die Conterganopfer eine Garantie für ihre Leistungen durch die Conterganstiftung für behinderte Menschen. Danach können Leistungen nur noch aberkannt werden, wenn sie auf vorsätzlich unrichtigen oder vorsätzlich unvollständigen Angaben beruhen.
Was ist passiert? Ein jüngst durch die Stiftung eingeholtes Rechtsgutachten kam zu dem Schluss, dass Leistungen für viele ausländische Geschädigte keine hinreichende Rechtsgrundlage im entsprechenden Conterganstiftungsgesetz haben. Deshalb musste die Conterganstiftung eine Einstellung der Leistungen für alle brasilianischen Opfer prüfen und forderte die Betroffenen zu einer entsprechenden Stellungnahme auf.
Hierzu erläutert Christian Stürmer, gewählter Betroffenenvertreter der Contergangeschädigten und zugleich Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.: „Als wir vom Contergannetzwerk davon erfuhren, habe ich die brasilianischen Geschädigten an die Rechtsanwältin Karin Buder vermittelt, die sich extrem stark für die dortigen Geschädigten engagiert hat.“
Weiter führt Stürmer aus: „Im Deutschen Bundestag haben die beiden zuständigen Fachpolitiker der Regierungsfraktionen, Ursula Schulte (SPD) und Stephan Pilsinger (CDU/CSU) sofort gehandelt, als ihnen die Sache zu Ohren kam und sich spontan dazu entschlossen, gesetzlich gegenzusteuern.“
Der Betroffenenvertreter Stürmer: „Von den Geschädigten zu verlangen, dem nachzugehen, was damals vor rd. 50 Jahren geschah, als ihre Eltern Leistungen bei der Stiftung beantragten, ist inakzeptabel. Heute sind die Conterganopfer rund 60 Jahre alt und bereiten sich auf ihren Lebensabend vor. Der Staat hat gegenüber den Geschädigten nicht nur eigene Schuld, sondern auch die Haftung der Schädigungsfirma Grünenthal übernommen. Mit dem neuen Gesetz gibt es endlich Rechtssicherheit für die Conterganrenten!“
„Dies ist zwar ein wichtiger Schritt zur Überwindung des Conterganskandals“, so Stürmer weiter und ergänzt: Noch viel wichtiger ist aber, dass man `das Übel an der Wurzel packt` und Strukturen in der Stiftung schafft, wonach wir Geschädigten endlich auf Augenhöhe behandelt werden „Im Stiftungsrat der Conterganstiftung sitzen wir zwei Betroffenenvertreter drei Ministerialbeamten gegenüber. Und diese Macht gegen die Betroffenenvertreter nutzt man! Solange das nicht verändert wird, braucht man sich über nichts zu wundern.“
Überdies schafft das neue Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage, dass die Conterganstiftung medizinische Kompetenzzentren für Conterganopfer ins Leben rufen darf. Es werden Einrichtungen gegründet, in den die Contergangeschädigten speziell auf ihre Bedürfnisse abgestellte medizinische Behandlungen und Therapien bekommen. „Darüber freuen wir uns sehr“, so Christian Stürmer.
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