LK Österreich: Änderung des Schutzstatus und Weideschutzgebiete notwendig

Wolfsentnahme bewilligt – Verfahrensaufwand und -länge jedoch ungeeignet

Wien (OTS) – Die Landwirtschaftskammer (LK) Österreich begrüßt die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft (BH) St. Johann im Pongau in Salzburg, die am 17. Juni 2020 mit positivem Bescheid die Bewilligung für die Entnahme eines Wolfs erteilte. Als es auch im Vorjahr zahlreiche Schafsrisse gab, stellte die Agrargemeinschaft Tofernalm aus Großarl den Antrag auf Entnahme eines Wolfs. Fast ein Jahr dauerte das Verfahren, bis die BH den Antrag nun bewilligte. Angesichts dieser langen Verfahrensdauer stellt sich aber die Frage der Wirksamkeit.

Wolfspopulation wächst

Schon seit mehreren Jahren gilt der Wolf in Europa nicht mehr als ausgestorben und hält auch wieder Einzug in Österreich. Für die Weide- und Almwirtschaft ist dies eine gigantische Herausforderung. In Europa hat sich die Population dieses großen Beutegreifers nicht nur stabilisiert, die jährliche Vermehrungsrate liegt bei zirka 30%. Dennoch gehört der Wolf nach wie vor zu den streng geschützten Arten nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-RL).

Die EU-Mitgliedstaaten können jedoch Entnahmen vorsehen, wenn dies „zur Verhütung ernster Schäden insbesondere an Kulturen und in der Tierhaltung sowie an Wäldern, Fischgründen und Gewässern sowie an sonstigen Formen von Eigentum“ dient. Auch der Europäische Gerichtshof hat sich bereits mehrmals mit Ausnahmen des strengen Schutzregimes des Wolfs auseinandergesetzt. In einem seiner letzten Urteile stellte der EuGH vor allem klar, dass die Inanspruchnahme der in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmeregelung mit einem „erheblichen Begründungsaufwand für die Behörde“ verbunden ist (EuGH Urteil vom 10.10.2019, Rs C-674/17).

Verfahrensaufwand und -länge ungeeignet

Dass dieser vom EuGH geforderte „erhebliche Begründungsaufwand“ sich nun auch negativ auf die lange Verfahrensdauer ausgewirkt hat, kritisiert auch die LK Österreich. Aufwendige Verfahren dieser Art sind nicht geeignet, um rasch und unbürokratisch reagieren zu können. Trotzdem ist diese behördliche Entscheidung ein Schritt in die richtige Richtung. Abgeschlossen ist das Verfahren allerdings noch nicht. Die Erhebung von Rechtsmitteln wurde bereits von diversen Naturschutzorganisationen angekündigt. Es ist zu erwarten, dass sich auch dieses Verfahren noch lange durch die Instanzen ziehen, wird bis eine finale Entscheidung auf dem Tisch liegt.

Änderung des Schutzstatus und Weideschutzgebiete dringend gefordert

Auf europäischer Ebene fordert die LK Österreich eine Änderung des strengen Schutzstatus des Wolfs nach der Berner Konvention und der FFH-RL und setzt sich für ein aktives Wolfsmanagement im Sinne einer wildökologischen Raumplanung ein. Eine österreichweite Ausweisung von Weideschutzgebieten würde die Aufrechterhaltung der traditionsreichen Weide- und Almwirtschaft als alpines Kulturgut ebenso wie die Bewahrung unseres Grünlands in Österreich sichern. Auch muss gerade im alpinen Gelände eine nachhaltige Nutztierhaltung mit herkömmlichen Methoden und ohne die Notwendigkeit umfangreicher, aufwendiger und unverhältnismäßiger Schutzmaßnahmen möglich sein. (Schluss)

Landwirtschaftskammer (LK) Österreich
Dr. Josef Siffert
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