HZA-DD: Zoll kontrolliert Landwirtschaftsbranche / Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bezirk im Einsatz

Dresden (ots) – Am 19. Juni 2020 kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Dresden im Rahmen der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) den Einsatz von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern in 27 landwirtschaftlichen Betrieben. Hierbei befragten die rund 100 Zöllnerinnen und Zöllner, die in den Regionen Leipzig, Dresden, Riesa und Bautzen im Einsatz waren, insgesamt 238 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Unterstützt wurden sie dabei von 2 Mitarbeitern der Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen.

Hintergrund war eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche der Landwirtschaft. Im Blickpunkt der Bediensteten der FKS stand vor allem der sozialversicherungsrechtlich ordnungsgemäße Einsatz der befragten Saisonarbeitskräfte/Erntehelfer sowie die Einhaltung des Mindestlohns, welcher seit 1. Januar 2020 bei 9,35 Euro pro Stunde liegt. Es wurde zudem kontrolliert, ob Ausländer illegal beschäftigt oder Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden.

Nach erster Prüfung wurden keine Anhaltspunkte auf Verstöße festgestellt. Die Angaben der Befragten werden nun durch Geschäftsunterlagenprüfungen nachkontrolliert und verifiziert.

Regelmäßig werden gemeinsame Prüfmaßnahmen des Zolls und der zuständigen Arbeitsschutzbehörden durchgeführt. Zoll und Arbeitsschutzverwaltungen werden ihre enge Zusammenarbeit insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Lage weiter verstärken, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen.

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