HZA-HB: Zoll kontrolliert Einsatz von Erntehelfern / Nur wenig Anhaltspunkte für Mindestlohnverstöße festgestellt

Bremen (ots) –

Am Freitag, 19. Juni 2020 prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) des Hauptzollamts Bremen im Rahmen bundesweiter Prüfungen mit
41 Beamten insgesamt sechs landwirtschaftliche Betriebe in den
Landkreisen Cuxhaven und Stade sowie in der Stadt Bremen im Rahmen
ihrer Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
(SchwarzArbG). Schwerpunkt der Prüfung war der Einsatz von
Saisonarbeitskräften und Erntehelfern im Hinblick auf insbesondere
sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche
Fragestellungen sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen.
Lediglich in zwei Fällen haben sich dabei Anhaltspunkte für das
Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung und Verstößen bei
der Zahlung des Mindestlohns ergeben, denen jetzt weiter nachgegangen
wird. „Wir hatten mit deutlich mehr Anhaltspunkten für Verstöße gerechnet.
Stattdessen haben wir zum Teil mustergültig geführte Betriebe
vorgefunden“, freut sich Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts
Bremen. „Grundsätzlich haben wir unseren Prüfungsschwerpunkt in den
Branchen, die beispielsweise aufgrund des Lohndrucks anfällig für
Schwarzarbeit sind oder in den Bereich der organisierten Kriminalität
fallen könnten. In den letzten Jahren haben wir mit diesem Ansatz
hohe Schadenssummen festgestellt“, so Tödter weiter. In Bremen wurde die Prüfung durch einen Beschäftigten des
Gewerbeaufsichtsamtes, zuständig für die Einhaltung des
Arbeitsschutzes, begleitet. Die FKS arbeitet im Rahmen ihrer
Prüftätigkeit vor Ort eng mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder
und den Gesundheitsämtern zusammen. Die Arbeitsschutzbehörden der
Länder überwachen die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften am
Arbeitsplatz. Hinweise auf Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche
Bestimmungen, welche die FKS im Rahmen ihrer Prüfungen nach dem
SchwarzArbG feststellt, werden zeitnah an die zuständigen
Arbeitsschutzbehörden der Länder weitergeleitet. Zoll und
Arbeitsschutzverwaltungen werden ihre enge Zusammenarbeit
insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Lage
weiter verstärken, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und
Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen.
Die derzeit geltenden Regelungen zu Quarantäne, separater
Unterbringung oder räumlich von anderen Beschäftigten getrennter
Tätigkeit prüfen die jeweils zuständigen Landesbehörden. Rückfragen bitte an:

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