
HZA-LÖ: Hohe Geldstrafe für Gipser aus der Ortenau wegen Sozialleistungsbetrugs
Offenburg (ots) – Nach Feststellungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Offenburg hatte ein 40jähriger dort wohnhafter Gipser die Kommunale Arbeitsförderung um mehr als 3.300 Euro betrogen und wurde deshalb vom Amtsgericht Offenburg, das die Vorwürfe als erwiesen sah, zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.400 Euro verurteilt. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig. Der Mann hatte schon seit 2010 Arbeitslosengeld II bezogen und kannte sich mit dem wiederkehrenden Antragsverfahren aus. Dass er ab Mitte Mai 2018 bei einem Unternehmen in der Schweiz beschäftigt war, hatte er der Behörde dann allerdings verschwiegen. Zur Geldstrafe kommt nun noch die Rückforderung des zu Unrecht erhaltenen Arbeitslosengeldes hinzu.
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