HZA-B: Zoll findet bei Kontrolle 60.000 Euro Barmittel wurden nicht angezeigt
Berlin (ots) – Am 24. Juni 2020 führten Beamte einer mobilen Kontrolleinheit des Hauptzollamtes Berlin verdachtsunabhängige Kontrollen auf der Autobahn 10 durch. Gegen 11.15 Uhr kontrollierten sie an der Anschlussstelle Ferch einen Kleintransporter mit polnischem Kennzeichen, der aus Polen kommend auf dem Weg nach Nordrhein-Westfalen war.
Bei der intensiven Kontrolle des Fahrzeuges entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner im persönlichen Gepäck der drei 36-, 52- und 54-jährigen Insassen insgesamt 60.000 Euro in kleinen Banknoten. Alle drei hatten die Barmittel trotz Befragen durch die Beamten nicht angezeigt. Gegen sie wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet; die 60.000 Euro wurden sichergestellt.
Die weitere Bearbeitung hat das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg (Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe von Zoll und LKA Berlin) übernommen.
Zusatzinformation
Bei Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Reisende, die diese nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigen, handeln ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. Ziel der Anzeigepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.
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