HZA-EF: Zoll prüft Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft in Thüringen und Südwestsachsen

Erfurt (ots) – Mehr als 100 Bedienstete des Hauptzollamtes Erfurt prüften am Freitag, den 19. Juni in Thüringen und Südwestsachsen die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz von Saisonarbeitskräften/Erntehelfern in der Landwirtschaft. Die Kontrollen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Landwirtschaft statt. Unterstützt wurde der Zoll durch Bedienstete der Arbeitsschutzbehörden und der Gesundheitsämter Thüringens und Sachsens. „Insbesondere in Anbetracht der aktuellen Pandemielage, werden der Zoll und die Arbeitsschutzverwaltungen ihre enge Zusammenarbeit weiter verstärken, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen durch die Arbeitgeber sicherzustellen.“, so Siegfried Klöble, Leiter des Hauptzollamtes Erfurt. Die derzeit geltenden Regelungen zu Quarantäne, separater Unterbringung oder räumlich von anderen Beschäftigten getrennter Tätigkeit prüfen die jeweils zuständigen Landesbehörden.

Bei diesen Prüfungen wurden im Bezirk des Hauptzollamtes Erfurt insgesamt 682 Arbeitnehmer (398 in Thüringen und 284 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsbedingungen überprüft. In 63 Unternehmen (28 in Thüringen und 35 in Südwestsachsen) überprüften die Zöllner die Geschäftsunterlagen der Landwirtschaftsbetriebe.

Im Ergebnis stellten die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 38 Unregelmäßigkeiten (36 in Thüringen und zwei in Südwestsachsen) fest. In diesen Fällen müssen noch weitere Prüfungen erfolgen. Unter anderem ergaben sich in 16 Fällen (14 in Thüringen und zwei in Südwestsachsen) Anhaltspunkte, dass Arbeitnehmer nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn bezahlt bekommen. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt dieser je zu vergütende Stunde 9,35 Euro. In elf weiteren Fällen gab es Hinweise, dass Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten entweder nicht oder nicht in richtiger Höhe abführen. Zudem wurde ein Sachverhalt festgestellt, der Hinweise auf Leistungsmissbrauch nahelegt. In Thüringen wurden durch die Einsatzkräfte insgesamt neun ausländische Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis beim Arbeiten angetroffen.

Zusatzinformation:

Der Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Erfurt erstreckt sich über den Freistaat Thüringen und Südwestsachsen (Vogtlandkreis, Erzgebirgskreis, Landkreis Zwickau, die Stadt Chemnitz und Teile des Landkreises Mittelsachsen).

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