Kaufmann: Graz bekommt erstes „Zentrum für Menschenrechte auf lokaler und regionaler Ebene“ der UNESCO

Wien (OTS) – Der Außenpolitische Ausschuss beschloss in der heutigen Sitzung, dass die Menschenrechtsstadt Graz das erste „Zentrum für Menschenrechte auf lokaler und regionaler Ebene“ Österreichs unter der Schirmherrschaft der UNESCO bekommt. Graz profitiert von der Erfahrung des bereits bestehenden „Europäischen Trainings- und Forschungszentrums für Menschenrechte und Demokratie – ETC Graz“.

„Graz erklärte sich im Februar 2001 zur ersten Menschenrechtsstadt Europas und verpflichtete sich dazu, dass die Mitglieder des Gemeinderates und der Stadtregierung in ihrem Handeln von den internationalen Menschenrechten geleitet werden. Dadurch sollen besonders die Grazerinnen und Grazer über geltendes Menschenrecht und ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert werden. Dass die Stadt Graz nun auch Sitz des ersten Zentrums für Menschenrechte auf lokaler und regionaler Ebene der UNESCO wird, freut mich als regionale Abgeordnete und Mitglied des Außenpolitischen Ausschusses sehr“, so Martina Kaufmann, ÖVP-Mitglied des Außenpolitischen Ausschusses im Nationalrat.

„Das Zentrum ist eine rechtlich unabhängige Institution, die ihre Arbeit eng mit den Prioritäten der UNESCO abstimmt und nach Möglichkeit im ständigen Kontakt mit der Mutterorganisation gemeinsame Projekte abwickelt“, erläutert Kaufmann.

„Im Mittelpunkt stehen die Förderung des interkulturellen Dialogs und die Ausführung der ‚Neuen Urbanen Agenda‘ sowie der ‚Agenda 2030 der UN‘. Besonders die nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden ist ein Ziel. Wesentlich wird die Umsetzung internationaler Menschrechtsagenden auf lokaler und regionaler Ebene sein. Damit sind Forschung, Kapazitätenaufbau im Sinne von Beratung und Menschenrechtserziehung, Informationsverbreitung (‚Clearing House‘) und internationale Zusammenarbeit gemeint. Eine Besonderheit daran ist, dass bislang kein derartiges Zentrum existiert, das die lokale und regionale Dimension der Einbringung der Menschenrechte abdeckt“, führt Martina Kaufmann weiter aus.

Finanziert wird das Zentrum durch ein Rahmenabkommen zwischen dem BMEIA, dem Land Steiermark und der Stadt Graz. Durch das BMEIA erfolgt eine einmalige Zahlung in der Höhe von 10.000 Euro.

„Die Stadt Graz gewinnt damit an internationaler Bedeutung und erfährt eine wichtige Stärkung in ihrem Bestreben die Menschenrechte sichtbar nach außen hin zu vertreten. Eine wichtige Aufgabe im Nationalrat ist die Einhaltung der Menschenrechte nach den verfassungsrechtlichen Maßstäben, denn nur wenn wir Menschenrechte verstehen, schätzen wir sie wert und können sie einfordern und bewahren“, so Kaufmann abschließend. (Schluss)

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