Einladung zum Pressetermin / Statement zum Thema „Verfassungsbruch beim Werbeverbot für Tabak und E-Zigaretten“
Berlin (ots) – Anlässlich der bevorstehenden abschließenden Beratung des Gesetzes für ein Tabakwerbeverbot im Deutschen Bundestag lädt der BVTE herzlich ein zum Pressetermin
am Donnerstag, dem 2. Juli 2020
um 18.00 Uhr bzw. unmittelbar im Anschluss der dritten Lesung des Gesetzesvorhabens (Link Liveübertragung (https://www.bundestag.de/mediathek) Deutscher Bundestag)
in den Räumen des BVTE, Unter den Linden 42, 10117 Berlin
(Eingang neben Café Einstein, 1. Etage)
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Jan Mücke gibt ein Statement zum verfassungswidrigen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein umfassendes, faktisch absolut wirkendes Werbeverbot für Tabakprodukte, E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter.
Jan Mücke wird die Folgen des Verfassungsbruchs der Bundesregierung erläutern und steht Rede und Antwort zum neuen Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs und dessen Einschätzung zur „Verfassungswidrigkeit neuer Werbeverbote für E-Zigaretten“. Das Gutachten können Sie hier (https://www.bvte.de/files/content/themen/werbung/Gutachten%20Werbeverbot%20E-Zigaretten%2012.06.2020..pdf) abrufen.
Sollten Sie technische Fragen haben oder im Anschluss ein Statement telefonisch wünschen, wenden Sie sich gerne im Vorfeld an den BVTE (presse@bvte.de oder Tel. +49 30 814 59 36-52).
Ansprechpartner für Rückfragen:
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel. +49 30 814 59 36-52
Fax +49 30 814 59 36-51
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